Wohn-Floß Marke Eigen-Bau - inwieweit erlaubt?

Also darf man beispiesweise auf einem (Stau-) See (ich sag mal „Bleiloch“ oder „Hohenwarte“, oder einer Seen-Platte/-Landschaft (Leipziger Seenland, Brandenburger oder Mecklenburger oder Feldberger Seenplatte) mit einem selbstgebauten Floß (meinetwegen viele 30-Liter-Plastekanister oder in der Riesenversion einige 1000-Liter-Regenwasserbehälter als Schwimmkörper und als „Wohnabteil“ auf der Plattform ein größeres Zelt, ein Holzhüttchen oder maximal ein Wohnmobil :smile: rumschippern bzw. vor Anker gehen?
(Ein gelegentlicher Antrieb soll eher manuell oder/und per Pedes oder/und elektromotorisch bzw. segelnd erfolgen - eventuell tut´s auch ein Kite)?

Gibt´s sowas wie einen Wasserfahrzeug-TÜV (mit Prüfplakette oder ähnlichem amtlichen Kram)? Wenn ja, braucht man den „nur“ für die Nutzung von Bundeswasserstraßen?

Wie sähe das ganze aus, plante man die Ostsse-Küstengewässer mit derartigen „Gefährten“ unsicher zu machen (sei es etwa nur in flachen Buchten, wie der Wohlenberger Wiek - oder im Oderhaff) ?

Es geht um rein private Nutzung, versteht sich.

Gibt´s irgendwelche Maximal-„Fahrzeug“-Maße für den führerscheinfreien Aufenthalt auf den (o.g.) Gewässern?

Fragen über Fragen…

Für jedweden Tipp und belastbare Hinweise oder Links bin ich Euch allen dankbar!