angenommen ein ehepaar (er berufstätig 70K brutto/ sie hausfrau in elternzeit)(ein kind vor 2008/ ein kind nach 2008) möchte die maximale riester-förderung mit einem bausparvertrag erreichen.
ist es richtig, dass man den vertrag auf die ehefrau abschließen sollte (kein einkommen) und somit durch den mindesbeitrag von 5 euro monatlich die volle zulage in höhe von 793 € erreicht werden kann ?
Hallo,
in der Annahme, dass die „Hausfrau“ auch 2008 nicht tätig war, ist dies richtig.
Nur, wie kommst du auf 793 EUR?
(Grundzulage EUR 154, Kind vor 08 = EUR 185 und KInd nach 08 =
EUR 300)
Hallo,
nö ist nicht richtig, die Frau als Hausfrau bekommt „nur“ ihre Grundzulage und die des Kindes.
Riester-Verträge sind immer personenbezogen, trotz gemeinsamer Veranlagung.
(Warum muss es eigentlich immer ein Bausparvertrag sein, Wohnriester geht mit allen Riester-Sparformen, insbesondere mit einem Banksparplan, der NULL Abschlusskosten hat…)
die bisherigen Antworten sind durchweg richtig. Sie gehen aber nicht auf Grundsätzliches ein, dessen Kenntnis vorausschauend für die Zukunft wichtig ist.
Natürlich ist es günstig, wenn die Ehefrau ohne Einkommen für 5 € mtl. die eigene Grundzulage und die Kinderzulagen erhält. Der Ehemann erhält seine volle Grundzulage nur, wenn er einen eigenen Vertrag hat und Zahlungen bis zu 4% seines rv-pflichtigen Vorjahreseinkommens leistet.
Die Ehefrau erhält die Zulagen nur, da sie wegen der Kindererziehungszeit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Ist das jüngste Kind älter als drei Jahre, dann enden die Zulagen für sie und die Kinder, wenn sie nicht arbeitet und wenn der Ehemann keinen Riestervertrag hat.
Deshalb ist es sinnvoll, wenn schon Riester, dann Verträge für beide Ehegatten.
Die Ehefrau erhält die Zulagen nur, da sie wegen der
Kindererziehungszeit versicherungspflichtig in der
gesetzlichen Rentenversicherung ist.
sie ist beamtin ! macht das einen unterschied ?
Ist das jüngste Kind
älter als drei Jahre, dann enden die Zulagen für sie und die
Kinder, wenn sie nicht arbeitet und wenn der Ehemann keinen
Riestervertrag hat.
sie wird dann wieder arbeiten… und man könnte den vertrag ja dann auch auf den mann übertragen und der zahlt dann weiter !?
dass die Ehefrau Beamtin ist, macht grundsätzlich keinen Unterschied. Hier tritt an die Stelle des rentenversicherungspflichtigen Entgelts die laufende Besoldung als Beamtin. Wenn sie wieder arbeitet und Besoldung erhält, dann sind die Voraussetzungen für die eigene Zulage und Kinderzulage wieder erfüllt.
Ist sie länger beurlaubt ( über das 3. Lebensjahr), dann entfällt der Anspruch auf die Zulagen. Eine Übertragung auf den Ehemann ist nicht möglich. Hat der Ehemann aber einen eigenen Vertrag, dann erhält auch die Ehefrau als nicht Berufstätige die Grundzulage auf ihren (Ehegatten-)Vertrag ohne eigene Einzahlung weiter.
Die Kinderzulagen können von Anfang an durch Erklärung wahlweise auf den Vertrag des Vaters gezahlt werden.
Die Wahl des väterlichen Vertrages von Beginn an macht hier sogar Sinn, da sich durch die Kinderzulagen die zu zahlenden Mindesteigenbeträge des Vaters verringern. Bei der Mutter wirkt sich das nicht aus, da sie eh schon die 5 € mtl. zu zahlen hat.
Zum weiteren Verständnis und Nachlesen: http://www.versicherungswissen.org/Fragenkatalog/Fra…