ich bin zwar kein Experte…
aber ich, und die nachgelagerte besteuerung ist im gegentum
zur zulage, die ich bekomme bei 2 kindern, zu
vernachlässigen…
ausserdem was scherts mich, was ich in 25 jahren
nachversteuern muss, wer weiss schon, wer dann an der
regierung ist und was sich bis dahin geändert hat.
Ich stimme dir zu: Die nachgelagerte Besteuerung sollte nicht das Kriterium sein. Zulagen und Steuervorteile in der Ansparphase gibt es nunmal nicht gänzlich umsonst.
wohnriester ist unterm strich sogar besser als die
eigenheimzulage,
Stimme ich dir auch zu. Zulagen, Steuervorteile und Zinsersparnisse können sich auf einige zehntausend Euro summieren. Der Vorteil bei der Eigenheimzulage war eben nur, dass man eine fest planbaren Betrag in die Finanzierung einfließen lassen konnte. Bei WohnRiester ist der betragsmäßige Vorteil sehr individuell und nicht auf den Euro genau kalkulierbar.
aber darum ging es mir in de frage gar
nicht…
Vielleicht könnte es so funktionieren:
1.) Man schließt jetzt einen Bausparvertrag mit Riester-Förderung ab. Gerade so hoch, dass er vor dem geplanten Baubeginn zuteilungsreif wird. Damit sichert man sich erstmal die Zulagen für die nächsten Jahre.
2.) Wenn gebaut werden soll, wird ein WohnRiester-Darlehen aufgenommen. Die Zulagen fließen dann nicht mehr in den Bausparer, sondern direkt in die Tilgung des Kredits.
3.) Alternativ zu 2.) könnte man sich vor Baubeginn auch durchrechnen lassen, ob eine nachträgliche Erhöhung der WohnRiester-Bausparsumme und ein gleichzeitiges Vorausdarlehen in der Gesamtfinanzierung günstiger kommen. Dann würden die Zulagen weiter in den Bausparer fließen, der dann später das Vorausdarlehen ablöst.
Meiner Meinung nach müsste durch WohnRiester die eigene Liquidität sogar entlastet werden, weil durch die Zulagen der Bausparer schneller zuteilungsreif wird bzw. der Kredit schneller getilgt wird.
Gruß
Ranschke