Wohn-Riester Voraussetzungen

Hallo,

als Voraussetzung für Wohn-Riester heißt es hier,
https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/So-geht-Riester/So-geht-Wohn-Riester/so-geht-wohn-riester_node.html
u.a. „Sie wohnen selbst in der Immobilie“

Was ist, wenn der Ehepartner in der Immobilie wohnt?

Danke
Martin

Hallo,

meinst du, wenn der Ehepartner mit drin wohnt? Das ist natürlich erlaubt, sonst würden nur Alleinstehende davon profitieren können, was ich mir nicht vorstellen kann.

Gruß
Christa

Klingt mir eher so, als ob ein Ehepaar getrennt wohnt - das ist ja durchaus nicht unüblich.

Genau, es geht darum, dass nur der Ehepartner in der Immobilie wohnt. Die Person mit dem Riestervertrag, um den es geht, wohnt weiter in der bisher gemeinsam genutzten Immobilie.

Ich finde das schon recht unüblich. Es sei denn, das Ehepaar befindet sich in Trennung, aber das ist dann immer eine begrenzte Zeit …

Ich finde, dass dann die eine Voraussetzung nicht erfüllt ist. Denn die zweite Voraussetzung lautet „ * Sie sind Eigentümerin oder Miteigentümerin der Immobilie.“, d. h., da ist explizit eine weitere Person vorgesehen, aber bei der ersten Voraussetzung nicht. Du kannst aber die ZfA Hotline anrufen, Nr. steht unten auf der von dir verlinkten Seite.

Manche Ehen funktionieren nur durch getrennte Wohnungen. :innocent:

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