Wohn- und Arbeitsort England für deutsche Firma

Hallo,

hier eine Frage im Bezug auf Steuern, Sozialversicherung und Co. für folgende Konstellation:

  • Jemand der in Großbritanien seinen ständigen Wohnsitz hat erhält von einer
  • deutschen Firma einen regulären Angestelltenvertrag (zeitlich befristet 12-24 Monate), arbeitstechnisch kein Probelm, da EU-Bürger
  • arbeitet jedoch (überwiegend- zu 90%) für die deutsche Firma in Projektform in England

Hier die Frage:

  • Wie verhält es sich genau mit der gesetzlichen Sozialversicherung (Wo unterliegt er der Sozialversicherungspflicht (Deutschland oder England) und gilt dies für alle Zweige: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung.

  • Wo hat er Steuern zu zahlen (meine Vermutung England - Wohnortprinzip)

Für eine Antwort bedanke ich mich recht herzlich im Voraus!

MfG
A

Hallo A,

die Staaten der Europäischen Union, also auch Großbritannien und Deutschland, sind durch Abkommen und Verordnungen der EU auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht miteinander verbunden. Dabei gilt die Regel, dass die Bestimmungen des Aufenthaltsstaates gelten sollen.

Soweit für die Inanspruchnahme von Leistungen Vorversicherungszeiten, Wartezeiten oder ähnliches erforderlich sind, ist im Normalfall eine wechselseitige Anrechnung von Zeiten im SV-System eines Landes auch in dem des anderen Landes vereinbart.

In bestimmten Ausnahmefällen sieht das deutsche Sozialversicherungsrecht eine Ausstrahlung ins Ausland vor. Hierfür ist jedoch Voraussetzung eine Beschäftigung bei einem Deutschen Unternehmen nach deutschem Recht, aus dem der Versicherte für einen im voraus vertraglich bestimmten kurzen Zeitraum ins Ausland entsandt wird.

Die Entscheidung über das Bestehen von Versicherungspflicht trifft in Deutschland die gesetzliche Krankenkasse als Einzugstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrages. Hilfreich kann auch eine Kontaktaufnahme zur Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (www.dvka.de) sein.

Herzliche Grüße

Kann hier leider nicht weiterhelfen.

Hallo,

mit England direkt kenne ich mich nicht aus, jedoch kenne ich die generelle Gesetzeslage wie folgt.

Wenn keine Entsendung (http://de.wikipedia.org/wiki/Ausstrahlung_%28Sozialv…) vorliegt, dann wird wie gehabt alles in D gezahlt. Lediglich die Auslandskranken und evtl. zusätzliche Versicherungen kommen hinzu (Haftpflicht, Unfall, usw.). Das kommt auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen an, wie man es gerne haben möchte.

Falls dir durch die Arbeit in England steuerliche Vorteile entstehen könnten würde ich mich zunächst genau informieren. Steuersätze, progressiv oder nicht, Versicherungspflichten als entsandter, usw. Dann, falls der Aufenthalt sich noch auf mehr als ein Jahr belaufen sollte mit dem Arbeitgeber über eine Entsendung sprechen.
Arbeitgeber sind meist nicht abgeneigt. Der Vorteil beim Arbeitgeber liegt darin, dass er Geld sparen kann. Je nach Gehalt kann dies in die Tausende gehen.
Da werden sie alle hellhörig!

Vorteile:

  • bei mehr als 183 Tagen im Ausland werden steuern im Arbeitsland gezahlt
  • Die Krankenversicherungspflicht entfällt in D, lediglich eine Anwartschaft (8€/Mon) wird gezahlt
  • Der Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Kosten der Zusatzversicherungen im Ausland
  • Unterkunft und Reisekosten für dich und Familie, falls vorhanden, sollten sowieso gedeckt sein
  • Lediglich Arbeitslosen-, Unfall- und Rentenversicherung müssen weiter gezahlt werden

Kleiner Tipp:
Falls du mit dem Arbeitgeber darüber sprichst, alles sauber ausarbeiten, Kostenaufstellung mit Quellenangaben machen und dann die Diskussion starten.
Wenn man mit leeren Händen kommt und nicht belegen kann wie viel gespart werden kann geht man manchmal auch leer aus.
Bei mir hat dies immer recht gut funktioniert!

Grüße
Florian

Sorry, bin gegenwärtig (bis 01.08.) im Ausland.
LG - wm

Hallo Andre,
bei einer sogenannten „Entsendung“ verhält er sich folgendermaßen:
Ein Arbeitnehmer in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis wird von seinem Arbeitgeber in ein anderes Land geschickt, um dort im Auftrag seines Arbeitgebers für einen befristeten Zeitraum Tätigkeiten auszuüben. Das Gehalt/den Lohn bezieht der Arbeitgeber weiterhin von seinem Arbeitgeber.
Der wiederum berechnet dem ausländischen Unternehmen alle seine entstandenen Kosten.
In solch einem Fall beantragt der Arbeitgeber bei der gesetzlichen Krankenkasse seines Arbeitnehmers die Ausstellung eines A1 (für die Schweiz einen E101), aus dem der Einsatzort, die Dauer und der vorübergehende Wohnort seines Arbeitnehmers im Ausland hervorgeht.
Die GKV bestätigt das bestehende Beschäftigungsverhältnis und ihre Zuständigkeit in der Sozialversicherung, sodaß die ausländische Sozialversicherung weiß, dass sie nicht tätig werden muss.
Für den Krankheitsfall braucht der Arbeitnehmer jedoch zusätzlich die europäische Krankenversichertenkarte.
Auch wird in diesen Fällen die Steuer weiterhin in Deutschland entrichtet.

Aus Deiner Frage kann ich entnehmen, dass der fragliche Arbeitnehmer
a) in Großbritannien seinen ständigen Wohnsitz hat
a) nicht zu 100% für den deutschen Arbeitgeber tätig ist

Mit der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Ausland) besteht keine sozialversicherungsrechtliche Regelung, was Tätigkeiten in Großbritannien betrifft.
In diesem Fall würde ich mich direkt dorthin wenden.
Kontaktadressen, Staatenübersichten, Regelungen usw. findest Du auf www.dvka.de

Zweifelsfälle entscheidet hier die

Hallo,
zum Steuerrecht kann ich nichts sagen.
Bei der Sozialversicherung ist zu prüfen, ob hier Einstrahlung bzw. Ausstrahlung vorliegt. Die Begriffe kann man googeln, sind unter Wikepedia erklärt.
Um mehr zu sagen, fehlen weitere Angaben, z.B. Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers.
Grds. gilt: wenn eine deutsche Firma jemanden beschäftigt, egal wo er wohnt und arbeitet, muss die Fa. ihn bei der deutschen Sozialversicherung anmelden zu allen Zweigen. Ausnahmen gibt es natürlich immer, aber dies ist erstmal der Grundsatz. Er soll sich bei seiner Firma erkundigen, ob und wo sie ihn anmelden.
Gruß, C.

Hallo AndreHH007,
da muss ich leider passen. Das EU-Recht hat sich meines Wissens erst wieder geändert. Da bin ich nicht aktuell.
Aber mein Rat wäre, die AOK Hamburg mit dieser Frage zu konfrontieren. Die ist (glaube ich) für Beschäftigungsverhältnisse mit England zuständig und kann den sozialversicherungsrechtlichen Status des Beschäftigten sicher klären. Sollte die AOK Hamburg nicht zuständig sein, können sie die richtige Stelle durch „googeln“ leicht ermitteln.
Sorry.
Opa aus Leidenschaft.

Hallo,

Ihre Meinung ist richtig! Hier greift das deutsche Sozialversicherungsrecht nicht, sondern nur das britische.

Weitere Fragen gerne!!

MfG
Frankie

Hallo,

ich kann nur für die SV spechen, nicht für die Steuer :frowning:

Wenn man nicht in D angemeldet ist, obliegt man nicht dem deutschen Sozialgesetzbuch, somit keine SV-Pflicht (Kranken, Renten, ect). Was in UK verlangt wird, unterscheidet sich sicherlich, soweit mir bekannt, haben die eine kostenlose „BasisKV“.

Ich habe aber auch schon erlebt. dass deutsche Personalabteilungen trotzdem SV-Beiträge abgeführt und abgezogen haben (vermutlich Angst, was falsch zu machen).

Ich hoffe das hilft.

LG

Rainer