Hallo,
stimmt es, das beim Wohngeld das Kindergeld nur nicht als Einkommen angerechnet wird, wenn ein bewilligter Abzweigungantrag vorliegt?
hallo ,kindergeld wird generell nicht als "einkommen"angerechnet …
um wohngeld zu beziehen brauchst du aber „einkommen“ aus fester arbeit … gruss nancy
Hallo,
wenn du ein Kind hast, für das du Kindergeld bekommst, dann wird es nicht als Einkommen angerechnet.
Bist du aber „Kind“ und bekommst das Kindergeld von deinen Eltern (oder eben vom Amt direkt überwiesen), dann wird es, soviel ich weiß, als Einkommen angerechnet.
Mit Abzweigungsanträgen kenne ich mich nicht aus.
Grüße
Caddy
Hallo jordon,
tut mir sehr leid, aber da bin ich mir nicht sicher.
Hoffe, Dir konnte ein anderer helfen. Wünsche Dir viel Glück und ein schönes Restwochenende.
Puddelchen
Das weiß ich leider nicht. Bewilligtes Kindergeld ist in jedem Fall anzugeben. Sollten Sie mit dem Kind alleine leben, muss angegeben werden, wer das Kindergeld erhält.