Auch Hallo!
Ich hab da mal ne Frage und hoffe mir kann jemand helfen.
Ich probier´s einfach mal.
Wo erfahre ich ob ich Anspruch auf Wohn- und Kindergeld habe?
Also Wohngeld steht Dir eventuell zu, wenn alle Deine Einkünfte zusammen gerechnet innerhalb der Einkommensgrenzen für Wohngeld liegen. Weitere Zwingende Voraussetzung wäre natürlich, das Du eine eigene Wohnung gemietet hast. wichtig ist, das der Mietvertrag auf Deinen Namen läuft. Um die Höhe des Anspruchs festzustellen, mußt Du Dich an das für Deinen Wohnort zuständige Wohngeldamt wenden. Dort stellst Du dann einfach einen Antrag.
An welches Amt bzw.- welche Ämter muß ich mich melden?
Für Wohngeld ans Wohngeldamt. Für Kindergeld an die Familienkasse beim zuständigen Arbeitsamt.
ibt es eine Einkommensgrenze, das heißt wenn ich einen
bestimmten Betrag überschreite, ich dann kein Kinder- bzw.
Wohngeld mehr bekomme?
Einkommensgrenzen gibt es natürlich. Allerdings kenne ich die Grenzen für´s Wohngeld nicht.
Für Info´s zum Kindergeld schau einfach mal hier rein:
http://www.arbeitsamt.de/nagold/inhalt/presseinfo02_…
In 2001 liegt die Grenze für Kindergeld bei 14.040 DM im Jahr.
Kann mir da das Jugendamt auch weiterhelfen?
Sicherlich findest Du beim Jugendamt auch jemanden, der Dir helfen wird. Allerdings wirst Du direkt von dort kein Geld bekommen. Auf jeden Fall werden sie Dich dort aber entsprechend beraten können.
Du solltest an folgende Dinge außerdem denken:
Solange Du Dich in der Erstausbildung befindest, sind Deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Das bedeutet, das alles das, was Du für Deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten kannst, von Deinen Eltern anteilig gedeckt werden muß. Dabei geht man zur Berechnung vom Mindestbedarf aus.
Ich weiß ja nun leider nicht, welches Verhältnis Du generell zu Deinen Eltern hast. Wenn Du Dich mit Deinen Eltern hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung einigen kannst, dann solltest Du das tun. Andernfalls bleibt Dir nur, Dich mit Deinen Eltern notfalls auch gerichtlich zu streiten.
Du kannst zunächst aber auch noch einen Antrag auf Berufsausbildungs-Beihilfe (BAB) beim Arbeitsamt stellen.
Um Dich über die Höhe des Mindestbedarfs für Dich und Deine eventuellen Unterhaltsansprüche zu informieren, solltest Du tatsächlich mit dem Jugendamt reden. Die helfen Dir allerdings nur dann richtig, wenn Du noch nicht volljährig bist. Wenn Du (was ich unterstelle?) aber bereits volljährig bist, dann hilft Dir nur ein Gang zum Rechtsanwalt. Wenn Du Dir den nicht leisten kannst, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Amtgericht eventuell Beratungshilfe zu beantragen. Dann übernimmt die Staatskasse die Kosten Deiner Rechtsberatung und Du trägst lediglich einen Eigenanteil von DM 20,-.
Am besten ist allerdings, Du versuchst Dich mit Deinen Eltern zu einigen. Alles andere sorgt nur für unnötigen Ärger.
Ich würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könntet!!!
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig Klarheit verschaffen. Solltest Du noch fragen haben, kannst Du jederzeit nachfragen. Ich habe leider hier gerade keine Nachschlagemöglichkeiten, bei Bedarf komme ich aber an Tabellen etc. auch ran.
Viele Grüße
Auch so.
So long.
Der Dicke MD.