Wohn- und Kindergeld

Hallo!

Ich hab da mal ne Frage und hoffe mir kann jemand helfen.

Mache zur Zeit eine Ausbildung; da ich mich mit meinen Eltern nicht mehr verstehe möchte ich von zu Hause ausziehen.
Wo erfahre ich ob ich Anspruch auf Wohn- und Kindergeld habe?
An welches Amt bzw.- welche Ämter muß ich mich melden?
ibt es eine Einkommensgrenze, das heißt wenn ich einen bestimmten Betrag überschreite, ich dann kein Kinder- bzw. Wohngeld mehr bekomme?
Kann mir da das Jugendamt auch weiterhelfen?

Ich würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könntet!!!

Viele Grüße
Bye B.

Hallo bully,
so genau weiß ich das auch nicht - aber woll’ wa mal sehen:

Hallo!

Ich hab da mal ne Frage und hoffe mir kann jemand helfen.

Mache zur Zeit eine Ausbildung; da ich mich mit meinen Eltern
nicht mehr verstehe möchte ich von zu Hause ausziehen.
Wo erfahre ich ob ich Anspruch auf Wohn- und Kindergeld habe?

Frage doch einfach beim Sozialamt nach.
Evtl. kann auch eine unabhängige Beratungsstelle vorher schon einmal etwas sagen.

An welches Amt bzw.- welche Ämter muß ich mich melden?

Sozialamt, Wohnungsamt, Jugendamt.

ibt es eine Einkommensgrenze, das heißt wenn ich einen
bestimmten Betrag überschreite, ich dann kein Kinder- bzw.
Wohngeld mehr bekomme?

Du bist noch in der Ausbildung?
Leider hast du nicht angegeben, wozu.
Normalerweise dürften die Einkommensgrenzen keine Rolle spielen, obwohl es sie gibt.

Kann mir da das Jugendamt auch weiterhelfen?

Dafür werden die bezahlt.

Grundsätzlich gilt: keine Angst vor Behörden
Einfach hingehen und nachfragen, dabei aber bitte die Grundformen der Höflichkeit beachten.
Evtl. vorher einen Termin ausmachen, damit der Sachbearbeiter sich schon mal „schlau“ machen kann (unser Sozialrecht ist sehr komplex) und nicht im Massengeschäft mit einem komplizierten Fall „überfallen“ wird.

Gruß
HaWeThie

Auch Hallo!

Ich hab da mal ne Frage und hoffe mir kann jemand helfen.

Ich probier´s einfach mal.

Wo erfahre ich ob ich Anspruch auf Wohn- und Kindergeld habe?

Also Wohngeld steht Dir eventuell zu, wenn alle Deine Einkünfte zusammen gerechnet innerhalb der Einkommensgrenzen für Wohngeld liegen. Weitere Zwingende Voraussetzung wäre natürlich, das Du eine eigene Wohnung gemietet hast. wichtig ist, das der Mietvertrag auf Deinen Namen läuft. Um die Höhe des Anspruchs festzustellen, mußt Du Dich an das für Deinen Wohnort zuständige Wohngeldamt wenden. Dort stellst Du dann einfach einen Antrag.

An welches Amt bzw.- welche Ämter muß ich mich melden?

Für Wohngeld ans Wohngeldamt. Für Kindergeld an die Familienkasse beim zuständigen Arbeitsamt.

ibt es eine Einkommensgrenze, das heißt wenn ich einen
bestimmten Betrag überschreite, ich dann kein Kinder- bzw.
Wohngeld mehr bekomme?

Einkommensgrenzen gibt es natürlich. Allerdings kenne ich die Grenzen für´s Wohngeld nicht.

Für Info´s zum Kindergeld schau einfach mal hier rein:

http://www.arbeitsamt.de/nagold/inhalt/presseinfo02_…

In 2001 liegt die Grenze für Kindergeld bei 14.040 DM im Jahr.

Kann mir da das Jugendamt auch weiterhelfen?

Sicherlich findest Du beim Jugendamt auch jemanden, der Dir helfen wird. Allerdings wirst Du direkt von dort kein Geld bekommen. Auf jeden Fall werden sie Dich dort aber entsprechend beraten können.

Du solltest an folgende Dinge außerdem denken:

Solange Du Dich in der Erstausbildung befindest, sind Deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Das bedeutet, das alles das, was Du für Deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten kannst, von Deinen Eltern anteilig gedeckt werden muß. Dabei geht man zur Berechnung vom Mindestbedarf aus.

Ich weiß ja nun leider nicht, welches Verhältnis Du generell zu Deinen Eltern hast. Wenn Du Dich mit Deinen Eltern hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung einigen kannst, dann solltest Du das tun. Andernfalls bleibt Dir nur, Dich mit Deinen Eltern notfalls auch gerichtlich zu streiten.

Du kannst zunächst aber auch noch einen Antrag auf Berufsausbildungs-Beihilfe (BAB) beim Arbeitsamt stellen.

Um Dich über die Höhe des Mindestbedarfs für Dich und Deine eventuellen Unterhaltsansprüche zu informieren, solltest Du tatsächlich mit dem Jugendamt reden. Die helfen Dir allerdings nur dann richtig, wenn Du noch nicht volljährig bist. Wenn Du (was ich unterstelle?) aber bereits volljährig bist, dann hilft Dir nur ein Gang zum Rechtsanwalt. Wenn Du Dir den nicht leisten kannst, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Amtgericht eventuell Beratungshilfe zu beantragen. Dann übernimmt die Staatskasse die Kosten Deiner Rechtsberatung und Du trägst lediglich einen Eigenanteil von DM 20,-.

Am besten ist allerdings, Du versuchst Dich mit Deinen Eltern zu einigen. Alles andere sorgt nur für unnötigen Ärger.

Ich würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könntet!!!

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig Klarheit verschaffen. Solltest Du noch fragen haben, kannst Du jederzeit nachfragen. Ich habe leider hier gerade keine Nachschlagemöglichkeiten, bei Bedarf komme ich aber an Tabellen etc. auch ran.

Viele Grüße

Auch so.

So long.

Der Dicke MD.

Achtung!

Auszubildende haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe (von ausnahmen abgesehen) und, soviel ich weiß, auch keinen Anspruch auf Wohngeld. Zumindest war es mal so, dass man, wenn man grundsätzlich Anspruch auf Bafög-Leistungen hatte, (auch wenn man die nicht bekam), keinen Anspruch auf Wohngeld hatte. Kann aber sein, dass sich das geändert hat. Am besten vorher (vor Anmietung einer Wohnung) beim Wohngeldamt erkundigen. Die können dir auch die Einkommensgrenze sagen.
Auch beim Kindergeld gibt es Einkommensgrenzen. Kindergeldberechtigt sind übrigens deine Eltern, nicht du. D.h., du kannst nicht einfach Kindergeld für dich beantragen. Wenn deine Eltern dir das Kindergeld nicht freiwillig geben, würde dir nichts anderes übrig bleiben, als beim Vormundschaftsgericht einen Antrag auf Berechtigtenbestimmung zu stellen, und zwar, dass du als Berechtigter bestimmt wirst. Ob das Erfolg hat, hängt wohl u.a. von deiner Begründung ab.
Falls du noch minderjährig bist, haben deine Eltern übrigens das Recht, zu bestimmen, in welcher Form sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen wollen, also z.B. durch Unterkunft und Verpflegung. Wenn sie dazu bereit sind, hast du keinen Anspruch auf Unterhalt in bar. Ich bin mir nicht 100%ig sicher, ob das auch noch gilt, wenn du volljährig, aber noch in der Ausbildung bist.

Ciao
Magenta

Hi, Magenta!

Muß Dich mal ein bisserl korrigieren, nich übel nehmen bitte!

Auszubildende haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe (von
ausnahmen abgesehen)

Ausnahmen sind zum Beispiel, wenn die Eltern nicht in der Lage oder nicht Willens sind, für den Unterhalt aufzukommen und der/die AZUBI einen eigenen Haushalt führen. Das ist gar nicht so selten. Von daher kann man den Anspruch eigentlich nicht generell ausschließen.

und, soviel ich weiß, auch keinen
Anspruch auf Wohngeld.

AZUBI´s haben den Anspruch schon, wenn die sonstigen Voraussetzungen (eigene Wohnung, Einkommen unterhalb der Grenze) gegeben sind. Denn AZUBI´s kriegen ja i.d.R. kein Bafög, sondern ´ne Ausbildungsvergütung.

Zumindest war es mal so, dass man, wenn
man grundsätzlich Anspruch auf Bafög-Leistungen hatte, (auch
wenn man die nicht bekam), keinen Anspruch auf Wohngeld hatte.
Kann aber sein, dass sich das geändert hat.

Nöö, dürfte sich nicht geändert haben. BAFÖG schließt eigentlich Wohngeld aus. Allerdings weiß ich nicht, warum das so ist, find ich blödsinnig. Aber das ist meine Meinung :smile:

Am besten vorher
(vor Anmietung einer Wohnung) beim Wohngeldamt erkundigen. Die
können dir auch die Einkommensgrenze sagen.

Das ist auf jeden Fall empfehlenswert.

Auch beim Kindergeld gibt es Einkommensgrenzen.

Yup, 14.040 DM p.a. in 2001.

Kindergeldberechtigt sind übrigens deine Eltern, nicht du.
D.h., du kannst nicht einfach Kindergeld für dich beantragen.
Wenn deine Eltern dir das Kindergeld nicht freiwillig geben,
würde dir nichts anderes übrig bleiben, als beim
Vormundschaftsgericht einen Antrag auf Berechtigtenbestimmung
zu stellen, und zwar, dass du als Berechtigter bestimmt wirst.
Ob das Erfolg hat, hängt wohl u.a. von deiner Begründung ab.

Das hast Du gut rübergebracht, hatte ich vergessen. Ist natürlich ein wichtiger Punkt.

Falls du noch minderjährig bist, haben deine Eltern übrigens
das Recht, zu bestimmen, in welcher Form sie ihrer
Unterhaltspflicht nachkommen wollen, also z.B. durch
Unterkunft und Verpflegung. Wenn sie dazu bereit sind, hast du
keinen Anspruch auf Unterhalt in bar. Ich bin mir nicht 100%ig
sicher, ob das auch noch gilt, wenn du volljährig, aber noch
in der Ausbildung bist.

Kleine Ergänzung: Wenn man volljährig ist, sieht das anders aus, ansonsten hast Du natürlich Recht. Als Volljähriger hat man aber auf jeden Fall das Recht, eine eigene Wohnung zu beziehen, ansonsten natürlich nur mit Genehmigung der Eltern.

Nix für ungut, die Ergänzungen konnt ich mir einfach nicht verkneifen :smile:

So long.

Der Dicke MD.

2 „Gefällt mir“

abgewiesen als Azubi (Wohngeld)

auch keinen
Anspruch auf Wohngeld.

Was Dicker sagt, ist richtig.
Aber ich wurde damals von der Wohngeldstelle sofort (!) abgewiesen, mit der Begründung ‚Auszubildende bekämen kein Wohngeld‘. Ich hatte zwar zu dem Zeitpunkt BAB beantragt, was im Nachhinein sowieso nicht bewilligt wurde. Aber das war nur ein Antrag. Den WBS hatte ich allerdings bekommen, kann sein, dass die Wohngeldleistung dadurch entfällt.
Aber prägnant war halt diese sofortige Abweisung.
Situation war im Jahr 2000, hat sich vielleicht was geändert.
(nach der Ausbildungsvergütung wurde erst gar nicht gefragt, und somit auch nicht nach den Werbungskosten etc.)

Gruss,
Nicole

Hi, Nicole!

Was Dicker sagt, ist richtig.

Danke. Gut zu wissen :smile:

Aber ich wurde damals von der Wohngeldstelle sofort (!)
abgewiesen, mit der Begründung ‚Auszubildende bekämen kein
Wohngeld‘. Ich hatte zwar zu dem Zeitpunkt BAB beantragt, was
im Nachhinein sowieso nicht bewilligt wurde. Aber das war nur
ein Antrag.

Die sofortige Ablehnung hätte ich nicht akzeptiert. Bei einer Bekannten von mir wurde das auch sofort abgelehnt. Ich habe damals mit ihr gemeinsam den Widerspruch formuliert. Ergebnis war schlußendlich die Bewilligung von Wohngeld.

Hintergrund für die sofortige Ablehnung ist meist, das unterstellt wird, das die Eltern Unterhaltspflichtig wären und daher kein Anspruch besteht. Allerdings muß zunächst geprüft werden, ob die Eltern überhaupt leistungsfähig sind, also ob sie überhaupt zahlen können. Wenn das nicht der Fall ist, muß geprüft werden, ob auf dem Weg über die BAB noch was zu machen ist. Sofern das nicht der Fall ist, muß auch Wohngeld gewährt werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Allerdings tun sich die Wohngeldämter mit einer Bewilligung manchmal schwer, eine sofortige Ablehnung ist ja auch einfacher. Und leider akzeptieren die meisten diese auch, weil sie denken, die werden beim Amt schon wissen, was richtig ist. Meinem Bruder haben sie voriges Jahr auch zunächst Wohngeld abgelehnt, weil er AZUBI war. Letztendlich mußten sie es dann doch zahlen.

Den WBS hatte ich allerdings bekommen, kann sein,
dass die Wohngeldleistung dadurch entfällt.

Der WBS hat mit Wohngeld absolut nix zu tun. Die Erteilung eines WBS sagt lediglich aus, das man aufgrund seines Einkommens berechtigt ist, eine Belegungsrechtsgebundene Wohnung zu beziehen. Dadurch wird der eventuelle Anspruch auf Wohngeld nicht berührt.

Aber prägnant war halt diese sofortige Abweisung.
Situation war im Jahr 2000, hat sich vielleicht was geändert.
(nach der Ausbildungsvergütung wurde erst gar nicht gefragt,
und somit auch nicht nach den Werbungskosten etc.)

Diese Vorgehensweise war schlicht eine dreiste Frechheit. Eine Ablehnung darf erst erfolgen, wenn alle Umstände des Einzelfalls geprüft worden sind. Abgelehnt wird zum Beispiel regelmäßig, wenn die Einkünfte des AZUBI´s aus Ausbildungsvergütung, Unterhalt und eventueller sonstiger Zuschüsse bereits über der Grenze für Wohngeld liegen und damit ausreichend sind. Dies muß allerdings erstmal geprüft werden.

Nette Grüße und

So long.

Der Dicke MD.

2 „Gefällt mir“

sollte ich jetzt sagen,
dass dieses Verhalten typisch deutsch ist??
Ist mir schon klar, dass einen nichts geschenkt wird, aber wie Du schon sagtest, wenn die Ämter sagen ‚Das ist richtig so!‘, dann glaubt der unbescholtene Bürger natürlich meist auch, dass es so ist.
*grmpf* So was…Würde mich nicht wundern, wenn da diverse Personenkreise benachteiligt sind. (Jugendliche, ältere Leute, also Menschen, die sich nicht auskennen oder trauen)

Danke für den ‚Bericht‘, bin also nicht die Einzige.

Also nee,
Nicole *geläutert* :smile:

dass dieses Verhalten typisch deutsch ist??

Damit dürftest Du wohl Recht haben.

Nochmal Hallo, Nicole!

Ist mir schon klar, dass einen nichts geschenkt wird, aber wie
Du schon sagtest, wenn die Ämter sagen ‚Das ist richtig so!‘,
dann glaubt der unbescholtene Bürger natürlich meist auch,
dass es so ist.

Ja, leider ist das viel zu oft so. Mir ist sowas schon so oft untergekommen, das ich irgendwann aufgehört hab zu zählen.

*grmpf* So was…Würde mich nicht wundern, wenn da diverse
Personenkreise benachteiligt sind. (Jugendliche, ältere Leute,
also Menschen, die sich nicht auskennen oder trauen)

Braucht Dich auch nicht zu wundern, ist nämlich tatsächlich so. Ein Beispiel ist meine Omma. Da sie nur eine lausige Rente bekommt, haben wir sie nach langen Überredungen dazu gekriegt, sich zum Soz.Amt zu bewegen. Dort hat man ihr ohne weitere Prüfung gesagt, sie kann wieder gehen, mit ihrer Rente hat sie sowieso keinen Anspruch. Daraufhin ist sie doch echt wieder gegangen und meinte, sie hat es ja vorher gewußt. Ergebnis war, das dann mein Onkel (der vor Ort wohnt) mal zum Soz.Amt hin ist und ein kurzes, aber heftiges Gespräch mit der Sachbearbeiterin hatte. Die Dame hat sich dann die „Mühe“ gemacht, den Antrag mal genau zu prüfen. Nach der ordnungsgemäßen Bearbeitung kam dann raus, das meine Omma seither monatlich knapp 260 Märker extra bekommt. Soviel zum Thema: „kein Anspruch“. Da kann ich jedem nur empfehlen, hartnäckig zu sein.

Danke für den ‚Bericht‘, bin also nicht die Einzige.

Das mit Sicherheit nicht. Da hast Du wohl reichlich Leidensgenossen.

Nette Grüße und

So long.

Der Dicke MD.

1 „Gefällt mir“

Hi, Magenta!

Muß Dich mal ein bisserl korrigieren, nich übel nehmen bitte!

Auszubildende haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe (von
ausnahmen abgesehen)

Ausnahmen sind zum Beispiel, wenn die Eltern nicht in der Lage
oder nicht Willens sind, für den Unterhalt aufzukommen
und der/die AZUBI einen eigenen Haushalt führen. Das
ist gar nicht so selten. Von daher kann man den Anspruch
eigentlich nicht generell ausschließen.

Hi Dicker!
Hier muss ich dich mal ein bisschen korrigieren.

§ 26 BSHG schließt den Sozialhilfeanspruch für Auszubildende vielleicht nicht grundsätzlich, aber überwiegend aus:

(1) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. In besonderen Härtefällen kann Hilfe zum Lebensunterhalt als Beihilfe oder als Darlehen gewährt werden.

Die Ausnahmen werden in Abs. 2 genannt:

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Auszubildende,

  1. die auf Grund von § 2 Abs. 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch
    auf Ausbildungsförderung oder auf Grund von § 64 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
    keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben oder

  2. deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder
    nach § 66 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bemißt.

Das konnte ich mir wiederum nicht verkneifen :wink:

Übrigens: wenn Unterhaltspflichtige nicht willens sind, Unterhalt zu zahlen, heißt das noch nicht, dass man dann automatisch Sozialhilfe bekommt.

Ciao
Magenta

… ich akzeptiere und streue Asche auf mein Haupt.

Nochmal Hi, Magenta!

Hier muss ich dich mal ein bisschen korrigieren.

Ich seh´s ja ein *kopfsenk*

Ich hätte vielleicht detaillierter schreiben sollen. Allerdings glaube ich, wenn jemand BAB bewilligt bekam, dann sollte er eh keine Soz.Hilfe mehr benötigen, oder?

Und wenn er keine bewilligt bekommt, dann hätte er schon noch eventuell den Anpruch. Ich habe nämlich erst kürzlich mit einer jungen Dame aus meinem Bekanntenkreis diese Aktion hinter mir. Der Dame (AZUBI im 2.Jahr) hatte man sowohl BAB als auch HLU abgelehnt. Naja, jetzt zahlt das Soz.Amt doch.

Das konnte ich mir wiederum nicht verkneifen :wink:

Hast ja Recht. Ich erkenne neidisch an und akzeptiere die Korrektur *verneig*

Übrigens: wenn Unterhaltspflichtige nicht willens sind,
Unterhalt zu zahlen, heißt das noch nicht, dass man dann
automatisch Sozialhilfe bekommt.

Auch hier hast natürlich Recht. Aber das dürfte eigentlich Selbtsverständlich sein, oder?

Jedenfalls Danke für Deine Ergänzungen. Ich hätte mich wohl wirklich besser konzentrieren sollen :smile:

Nette Grüße und

So long.

Der Dicke MD.

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