Wohnanhänger auf der Straße

Ist ein Wohnanhänger,der auf öffentlichen Straßen abgestellt wird, unter Versicheungsschutz? Ich hab mal von einer Regelung gehört, dass der Anhänger alle 14-Tage oder so umgestellt werden muß. Hat das was damit zu tun?

Anhänger prinzipiell…
…ob Wohn,- oder Lastenanhänger dürfen nicht länger als 14 Tage auf öffentlichem Straßengrund geparkt werden (StVO §12 Abs 3b). Ausnahme: Spezielle gekennzeichnete Parkplätze für KfZ-Anhänger

Ist ein Wohnanhänger,der auf öffentlichen Straßen abgestellt
wird, unter Versicheungsschutz?

Ist er angemeldet ja, auch wenn er verbotswidrig 4 Wochen dort stand. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Ich hab mal von einer Regelung
gehört, dass der Anhänger alle 14-Tage oder so umgestellt
werden muß.

Er muß entfernt werden, wenn die Parkdauer wissentlich länger ist als 2 Wochen.

Ist der Anhänger abgemeldet, darf er überhaupt nicht auf öffentlichem Grund stehen.

gruß

dennis

Näheres unter meiner Homepage auf Yahoo.

kleine Ergänzung…
Hallo Dennis,

im Rahmen einer Ruhensversicherung kann auch Versicherungsschutz für den Anhänger bestehen, wenn er nicht zugelassen ist.
Dann aber meist nur Teilkaskoversicherungsschutz.

Gruß
Marco

Auf der Straße…
…muß er zugelassen sein.

Hallo MArco,

das mag für den Stellplatz auf dem Campingplatz oder für den Privatparkplatz gelten, nicht aber für den öffentlichen Straßenraum.

gruß

dennis

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Sorry,
hatte ich überlesen das öffentlich… war ja auch schon spät :smile:

Trotzdem Danke und Sternchen :smile:

Gruß
Marco