Wohnanlage, Tiefgarage - Nutzung einschränken

Guten Morgen,

angenommen zu einer Wohnanlage gehört eine Tiefgarage mit einem Doppelparker.

Nun hat ein Wohnungs-Mieter seinen TG-Stellplatz fremd an einen Dritten vermietet. Eigentlich ist dies i.O. Aber leider hat der neue Mieter des Stellplatzes einen Trabi untergestellt, mit dem er täglich 3 bis 4 mal in oder aus der TG fährt. Nach jeder Fahrt, ist die TG stark verraucht - luftholen ist eigentlich nicht mehr möglich. Die Lüftungsanlage kommt kaum hinterher.

Was kann man gegen einen solchen Mieter tun? Bzw. kann man die Nutzung der TG für solche Autos einschränken? Eigentlich ist das Auto zugelassen und hat TüV, trotzdem.

Da es sich nicht um ein Druckgasfahrzeug handelt, sehe ich keine Handhabe.
Das Fahrzeug ist zugelassen und hat TÜV. Es erfüllt somit die einschlägigen Bestimmungen.
Wenn die Lüftung es nicht schafft, müsste ggf. ein Lüftungstechniker die Anlage überprüfen.

vnA

man munkelt, der hauseigentümer hat das hausrecht. wenn er also zweitackt motoren die nutzung verbietet, dann ist das erstmal sein recht.

natürlcih würde der dritten dann erstmal an den untervermieter rantreten müssen und dieser dann an den eigentümer und sein recht einklagen.