Nach 5 Einbrüchen im Hinterhaus unserer Wohnanlage (3 erfolgreich, 2 vereitelt) verlangen die Erdgeschossbewohner eine Gartenbeleuchtung (solar), weil der dunkle Garten nachts keine Möglichkeit bietet, Unbefugte zu orten. Die Hausverwaltung lehnt eine Installation von Solar-Bewegungsmeldern ab mit dem Argument, dies sei Privatangelegenheit jedes Erdgeschoßbewohners, außerdem würde an- und ausgehendes Licht die übrigen Bewohner stören, da alle Schlafzimmer zum Garten hinaus gelegen sind.
schön, dass wir darüber geredet haben.
vnA
Natürlich derjenige, der sie haben will.
Wie kommst Du denn auf Deine Fragestellung?
weil der dunkle Garten nachts keine Möglichkeit bietet, Unbefugte zu orten
- kann man auch prima mit einer Taschenlampe nachts rausleuchten, wenn man denn unbedingt „Unbefugte orten“ möchte
- kann auch die Hausverwaltung nichts dafür, dass es nachts dunkel ist, und ist
- auch sonst aus keinem Grund verpflichtet, nachts den Garten auszuleuchten
Es bleibt also also bei der Altgewohnten Regel: wer etwas haben will, der darf es sich bitteschön selbst kaufen.
Die Hausverwaltung/der Hauseigentümer, die anderen Bewohner und sogar die Nachbarn haben allerdings sehr wohl ein Vetorecht, wenn andere durch nächtliche Gartenausleuchtung beeinträchtigt werden.
Da gab es sogar schon arg lustige Urteile - z.B. um ein 40-Watt Glühbirnchen
http://www.spiegel.de/panorama/urteil-im-lampenstrei…
Die „Ergeschoßbewohner“ haben nichts zu verlangen, was nicht bei Mietvertragschluss vorhanden oder ausdrücklich zugesichert wurde.
Insofern ist der Argumentation der HV nichts hinzuzufügen.
G imager
Huhu,
bin ja absoluter feind von diesen beleuchtungen, denn zu einen sieht man dann nur katzen und wenn doch mal ein böser Bube kommt, freut sich dieser, dass er duchr das Licht besser sehen kann und so schneller rein kommt.
Nach 5 Einbrüchen im Hinterhaus unserer Wohnanlage
Unabhängig von der Frage, wer die Installation einer Gartenbeleuchtung überhaupt beschließen und danach bezahlen darf: Es gibt sehr wirkungsvolle Möglichkeiten, Fenster und Türen der eigenen Wohnung einbruchssicher(er) zu machen.
An der Stelle würde zumindest ich ansetzen, anstatt mich mit anderen Bewohnern, Eigentümern oder gar einer Hausverwaltung über die Kosten einer zweifelhaften Ersatzlösung rumzustreiten.