Hallo
Es ist ein Wirklichkeit keine Rechtsfrage, die ich habe, ich denke jedoch, dass sich hier mehr Leute aufhalten, die wissen, was auf dem Wohnungsmarkt üblich ist, als in anderen Brettern.
Und zwar die Frage:
Ist es normal, wenn man eine Bearbeitungsgebühr von 200,- Euro zahlen muss, um in eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft aufgenommen zu werden? Man hat dann noch keine Wohnung, man kommt nur auf die Warteliste.
Die Mindesteinlage beträgt nur 2000,- Euro, das ist durchaus normal, glaube ich.
Wenn man keine Wohnung in absehbarer Zeit bekommt und wieder aus der Genossenschaft austritt, kriegt, man die 2000,- Euro zwar (unverzinst) zurück, die 200,- Euro Bearbeitungsgebühr aber nicht.
Die Genossenschaft ist noch am Anfang und hat wohl mit finanziellen Problemen zu kämpfen, aber trotzdem finde ich eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe unnormal. Mich würde interessieren, ob meine ‚Findung‘ berechtigt ist.
Viele Grüße