Wohnbebäudeversicherung /Eigentümergemeinschaft

Seit einiger Zeit bin ich Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft (3 Personen).
Ich habe die Aufgabe des Verwalters übernommen und überarbeite aktuell den Bereich Versicherungen.

Die beiden Miteigentümer der Gemeinschaft haben bisher beide jeweils eine Gebäudeversicherung auf den eigenen Namen abgeschlossen.
Der eine nur für seinen Eigentumsanteil, der andere für das gesamte Gebäude.

Das wir Versicherungen nur auf die Eigentümergemeinschaft abschließen werden ist zukünftig klar.

Rückwirkend gibt es jedoch sehr unterschiedlich Auffassungen der beiden, wer eigentlich in der Vergangenheit die korrekte Versicherung hatte.

Somit meine Fragen in die Runde :

  • gilt eine Gebäudeversicherung auf den eigenen Namen auch für die anderen Eigentümer ?

  • falls ja, lässt sich sagen in welchem Umfang die eigene Versicherung für andere gilt (wenn ich 200/1000 versichere, ist dann ein Schaden des Gesamteigentums durch mich mit diesem Anteil versichert)?

  • ist meine Annahme überhaupt richtig, dass eine Wohngebäudeversicherung nur gemeinschaftlich versichert werden kann ?

Vielen Dank für ein paar Einschätzungen !

Der eine nur für seinen Eigentumsanteil, der andere für das
gesamte Gebäude.

Ich habe noch nie gehört, dass man eine Wohngebäudeversicherung für einen Gebäudeteil abschliessen kann. Oder handelt es sich um mehrere Gebäude, die nach WEG aufgeteilt sind (z.B. 3 Reihenhäuser mit einer gemeinsamen Heizungsanlage) ?

Rückwirkend gibt es jedoch sehr unterschiedlich Auffassungen
der beiden, wer eigentlich in der Vergangenheit die korrekte
Versicherung hatte.

Das wird sich ohne konkrete Informationen zu der Immobilie und den Vertrags-Details auch kaum entscheiden lassen.

  • gilt eine Gebäudeversicherung auf den eigenen Namen auch für
    die anderen Eigentümer ?

Unter Umständen ja.

  • falls ja, lässt sich sagen in welchem Umfang die eigene
    Versicherung für andere gilt (wenn ich 200/1000 versichere,
    ist dann ein Schaden des Gesamteigentums durch mich mit diesem
    Anteil versichert)?

Das sicherlich nicht.

Wohngebäudeversicherung nur gemeinschaftlich versichert werden
kann ?

Eine Gebäude braucht einen Wohngebäudeversicherungsvertrag.

wie gesagt, ein paar Einzelheiten zum Gebäude wären hilfreich.

ich denke auch dass wir uns ganz schnell im Bereich der Unterversicherung bewegen wenn ein Gebäude nur zu Anteilen versichert wird…

mich würde weiterhin mal interessieren, wer den beiden anderen Eigentümern diese Konstelation überhaupt „angedreht“ hat?

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