Wohnbebauung in Fläche für Gemeinbedarf - FNP

Hallo zusammen,

man stelle sich folgenden Fall vor:

Gemeinde A stellt 2007 einen FNP auf, in dem ein Gebiet als „Fläche für Gemeinbedarf“ ausgewiesen wird. In diesem Gebiet befinden sich neben Kindergarten, Schule und Sporthalle auch große freie Grünflächen.
Ein Teil der Flächen gehört einem Schulverband mit einer benachbarten Gemeinde. Um gewisse Umbauten der Schule zu finanzieren, wird ein Teil dieser freien Flächen (zu utopischen Preisen…) verkauft um dort Einfamilienhäuser zu bauen.

Kann diese Gemeinbedarfsfläche „einfach so“ ignoriert und dort mit Wohnbauten versehen werden?
Der FNP aus 2007 ist nach wie vor gültig und wurde nicht geändert. Falls der FNP geändert werden muss, um eine Wohnbebauung zu ermöglichen… Wie lange wäre hier die Verfahrenszeit?

Wäre super wenn mir jemand was dazu sagen könnte. Bin selbst leider nicht wirklich fündig geworden…

vielen Dank schonmal!
markus

Hallo Markus,

einzig kompetent kann hier nur das Bauamt der Gemeinde Auskunft geben. Denn von deren Genehmigung hängt auch das Baurecht ab, um auf Gemeinbedarfflächen Häuser bauen zu dürfen. Es kann durchaus sein, daß diese Grundstücke dann wertlos sind, wenn man dort nur Federball spielen darf. Auch eine Bauvoranfrage (kostet in der Regel Geld) klärt das Problem. In diesem Fall muß sich der Bauausschuß oder gar der Gemeinderat mit dem Thema befassen.

Gruß Klaus