Hallo,
in bestimmten Fällen muss für einen Altbausanierung tatsächlich später ein WBS vorgelegt werden. Der Grund ist folgender: Die Sanierung ist teilweise mit öffentlichen Mitteln, teilweise mit öffentlichen Zuschüssen und/oder teilweise werden Zuschüsse zu den Kapitalkosten gewährt. Für dieses „billige Geld“ muss der Vermieter sich dann an die vorgeschriebene Preisgrenze halten. Die ändert sich üblicherweise alle zwei Jahre und endet nach zehn Jahren.
Wir haben heute durch eine knappe telefonische Aussage
erfahren, dass ein Wohnberechtigungsschein für sanierten
Altbau eine Einkommensgrenze von ca.weniger
verdienen, um in eine sanierte (Alt)bauwohnung zu dürfen?
Versteh ich da was nicht…der Wohnberechtigungsschein für
sozial Wohnungen leuchtet mir ja noch ein, also
Wenigverdiener, Studenten, Sozialhilfeempfänger etc.
13000 EUR im Jahr sind umgerechnet keine 26.000 DM, also im Monat kaum mehr als 2000 netto (ohne Nebenkosten) Das sind ja nicht gerade Einkommen der „gehobenen Klasse“. Die Vorschriften wie bei Sozialwohnungen sidn im übrigen auch gültig.
Ich bin zu wuschig um bis nächste Woche zu warten, wenn wir
selber zum Bauordnungsamt gehen (die Frau meinte noch, es gäbe
da Toleranzen beim Einkommen), und vielleicht kennt sich
jemand zufällig damit aus.
Zuerst mal wird nicht nur das Einkommen berücksichtigt, sondern selbstverständlich soll die Wohnfläche bei einem WBS eine vom Gesetzgeber festgesetzte Grenze nicht überschreiten. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen können die Verwaltungen auch eine Ausnahegenehmigung erteilen. Hieruu muss der Vermieter aber nachweisen, dass er die geförderte Wohnung vergeblich bisher zu vermieten versuchte und deshalb eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Auskunft erteilt euch die zuständige Behörde. Die Regelungen in den einzelnen Behörden sind unterschiedlich.
Btw. wenn man mal eine Gehaltserhöhung bekommt, fliegt man aus
seiner Wohnung raus?? Den Schein muss man doch jedes Jahr neu
beantragen?
Nein, es kann nur sein, wenn eine Kommune eine Fehlbelegungsabgabe eingeführt hat, dass ihr dann die Differenzen zahlen müsst. Dies wiederum ist selbst dort, wo die Abgabe eingeführt ist, selten der Fall, dass gezahlt werden muss. Soweit ich aus dem beruflichen Bereich dies kenne, hat noch keine einzige Verwaltung nach der Ersterteilung ein Jahr später vrlangt, dass ein neuer Antrag gestellt werden muss. Ich gehe deshalb davon aus, dass nach dem Motto verfahren wird, wo kein Kläger ist, ist kein Richter, also es interessiert niemand, wie lange jemand in der Wohnung bleibt.
Nochmal: es geht um einen sanierten Altbau (kein
Denkmalschutz), und keine sozial Wohnung.
Ich dachte, die setzen da eher ein höheres Einkommen voraus,
um die höhere Miete bezahlt zu wissen?
Ich weiss nicht wie es in anderen Bundesländern heisst. Wir haben die M 10, M 12 usw. Darlehen. Im Unterschied zur Sozialwohung (sie wird vollständig mit öffentlichen Geldern gefördert)wird wie dargestellt hier nur ein Teil gefördert. Die Folgen jedoch richten sich auch hier nach den Vorschriften für den sozialen Wohnungsbau (z.B. Nebenkosten).
Gruss Günter