Wohnberechtigungsschein

Hallo Forum,

ein Freund von mir, geschieden mit Kind, das Kind lebt bei ihm, hat einen Wohnberechtigungsschein für 70 qm.
Jetzt möchte er eine grössere Wohnung anmieten, für die auch ein wbs benötigt wird. Die Wohnung hat 80 qm.
Er meint jetzt, er müsse dann eben halt für die 10 qm Fehlbelegabgabe zahlen.
Ich meine, er bekommt die Wohnung erst garnicht, weil der Vermieter ihm die Wohnung nicht vermieten darf, weil sein wbs nur für 70 qm gilt.
Würde mich freuen, wenn ich unrecht hätte.
Wer weiß es?
Danke
Gruß
roland

Hallo,

wenn der Vermieter bestätigt, dass er seine Wohnung nicht vermieten kann und dieser Mieter bereit wäre, die Wohnung zu nehmen, wird in vielen Behörden wegen dieser geringen Differenz auch eine größere Wohnung akzeptiert.

Eine WBS erhält jemand ja nur, wenn er neben anderen Voraussetzungen ein entsprechendes Einkommen hat. Nur wer eine Einkommensgrenze überschreitet hat eine Fehlbelegungsabgabe zu entrichten.

ein Freund von mir, geschieden mit Kind, das Kind lebt bei
ihm, hat einen Wohnberechtigungsschein für 70 qm.
Jetzt möchte er eine grössere Wohnung anmieten, für die auch
ein wbs benötigt wird. Die Wohnung hat 80 qm.
Er meint jetzt, er müsse dann eben halt für die 10 qm
Fehlbelegabgabe zahlen.
Ich meine, er bekommt die Wohnung erst garnicht, weil der
Vermieter ihm die Wohnung nicht vermieten darf, weil sein wbs
nur für 70 qm gilt.
Würde mich freuen, wenn ich unrecht hätte.
Wer weiß es?

Dein Freund soll dies mit dem Vermieter und dem Amt besprechen.
Sollte er Sozialhilfe erhalten, kann es geschehen, dass das Sozialamt z.B. wenn 60 qm genehmigt sind, den Rest 10 qm nicht finanziert. Dies nur noch als Hinweis. Aber miteinander sprechen führt oft bei solch geringen Differenzen zu einer Lösung.

Gruss Günter

Hallo,

es kommt wohl auf die Wohngegend an. Der Vermieter kann beim zuständigen Bezirksamt/Wohnungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. ich denke, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass kein anderer Interessent mit entsprechendem WBS existiert, wird diese Genehmigung erstellt. ich würde mal mit dem Vermieter sprechen.

jedenfalls ziehe ich jetzt in eine 60 qm (WBS-)Wohnung obwohl ich nur einen 45 qm WBS habe. die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt. eine Fehlbelegungsabgabe muss ich auch erst einmal nicht zahlen.

übrigens soll in Berlin ab Herbst die Fehlbelegungsabgabe fallen.

Gruß
Queedin

ein Freund von mir, geschieden mit Kind, das Kind lebt bei
ihm, hat einen Wohnberechtigungsschein für 70 qm.
Jetzt möchte er eine grössere Wohnung anmieten, für die auch
ein wbs benötigt wird. Die Wohnung hat 80 qm.
Er meint jetzt, er müsse dann eben halt für die 10 qm
Fehlbelegabgabe zahlen.
Ich meine, er bekommt die Wohnung erst garnicht, weil der
Vermieter ihm die Wohnung nicht vermieten darf, weil sein wbs
nur für 70 qm gilt.
Würde mich freuen, wenn ich unrecht hätte.
Wer weiß es?
Danke
Gruß
roland

Vielen Dank euch beiden
der Freund hat ohne Probleme den wbs bekommen.
Hätte ich nicht gedacht, das das so einfach sein kann. Man kennt ja die Deutesche Bürokratie.

Danke nochmal für die Antworten

Gruß
roland