Hallo.
Habe gerade eine Wohnung gemietet. Dazu habe ich den WB-Schein beantragt und (weil ich Auszubildende bin) sofort bekommen.
In zwei Jahren bin ich mit der Ausbildung fertig. Dann wird die Höhe meines Einkommens vielleicht die Grenze überschreiten.
Nun meine Frage: Wird jedes Jahr aufs neue geprüft, ob ich noch berechtigt bin eine wohnuhng mit wbs zu mieten oder kann ich jetzt noch z.B. 10Jahre da wohnen bleiben?
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen könnte!!!
MfG. Rinchen
Hallo.
Habe gerade eine Wohnung gemietet. Dazu habe ich den WB-Schein
beantragt und (weil ich Auszubildende bin) sofort bekommen.
In zwei Jahren bin ich mit der Ausbildung fertig. Dann wird
die Höhe meines Einkommens vielleicht die Grenze
überschreiten.
Nun meine Frage: Wird jedes Jahr aufs neue geprüft, ob ich
noch berechtigt bin eine wohnuhng mit wbs zu mieten oder kann
ich jetzt noch z.B. 10Jahre da wohnen bleiben?
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen könnte!!!
Hallo Rinchen,
meist wird es nicht überprüft. Größere Städte haben jedoch eine sogenannte Fehlbelegungsabgabe. Dann wird durchaus geprüft, wenn diese eingezogen wird. Nicht alle, die diese Abgabe haben, nehmen die Mieter in die Pflicht. Wobei dann der Differenzbetrag zwischen der jetzigen Miete und der ortsüblichen Miete an die Komune zu zahlen wäre.
Gruss Günter