Guten Morgen.
Folgendes Problem, Familie wird arbeitslos ( Mann und Frau )
sie müssen aus der Wohnung raus da die mit der Arbeit
gekoppelt ist.
Jetzt wollen sie von Mc Pomm zurück nach Westfalen wo sie
ursprünglich her kamen.
Sie suchen eine Wohnung die bezahlbar ist, vor allem falls sie
keine Arbeit finden.
Manche Wohnungen bekommt man nur mit einem
Wohnberechtigungsschein,
wie bekommt man den?
Frage auf bei der Wohngeldstelle der Gemeinde nach. Man bekommt ihn ähnlich,wie man Wohngeld bekommen würde: Nachweis Einkommen unter den Berechtigungsgrenzen,je nach Personenzahl(Kinder) ist das recht hoch.
Der Schein ist Vorraussetzung für Anmietung von öffentlich-gefördertem Wohnraum,die Mieten dort sind günstiger. Nur Berechtigte(geringeres Einkomen) sollen die anmieten dürfen.
Wann würde einem so ein Schein zustehen,
Sofort nach Antrag,Bearbeitung kann natürlich etwas dauern.
was ist wenn sie keine günstige Wohnung finden?
Wer hilft einem dann weiter?
Auch dann würde die Wohnortgemeinde helfen,mit zeitweiser Unterbringung in Notunterkünften,die jede Gemeinde vorhält.
So etwa nach Zwangsräumungen oder Hausbrand.
mfG
duck313