Wohnberechtigungsschein

Guten Morgen.
Folgendes Problem, Familie wird arbeitslos ( Mann und Frau ) sie müssen aus der Wohnung raus da die mit der Arbeit gekoppelt ist.
Jetzt wollen sie von Mc Pomm zurück nach Westfalen wo sie ursprünglich her kamen.
Sie suchen eine Wohnung die bezahlbar ist, vor allem falls sie keine Arbeit finden.
Manche Wohnungen bekommt man nur mit einem Wohnberechtigungsschein,
wie bekommt man den?
Wann würde einem so ein Schein zustehen,
was ist wenn sie keine günstige Wohnung finden?
Wer hilft einem dann weiter?

Liebe Grüße Freckle

Guten Morgen.
Folgendes Problem, Familie wird arbeitslos ( Mann und Frau )
sie müssen aus der Wohnung raus da die mit der Arbeit
gekoppelt ist.
Jetzt wollen sie von Mc Pomm zurück nach Westfalen wo sie
ursprünglich her kamen.
Sie suchen eine Wohnung die bezahlbar ist, vor allem falls sie
keine Arbeit finden.
Manche Wohnungen bekommt man nur mit einem
Wohnberechtigungsschein,
wie bekommt man den?

Frage auf bei der Wohngeldstelle der Gemeinde nach. Man bekommt ihn ähnlich,wie man Wohngeld bekommen würde: Nachweis Einkommen unter den Berechtigungsgrenzen,je nach Personenzahl(Kinder) ist das recht hoch.
Der Schein ist Vorraussetzung für Anmietung von öffentlich-gefördertem Wohnraum,die Mieten dort sind günstiger. Nur Berechtigte(geringeres Einkomen) sollen die anmieten dürfen.

Wann würde einem so ein Schein zustehen,

Sofort nach Antrag,Bearbeitung kann natürlich etwas dauern.

was ist wenn sie keine günstige Wohnung finden?
Wer hilft einem dann weiter?

Auch dann würde die Wohnortgemeinde helfen,mit zeitweiser Unterbringung in Notunterkünften,die jede Gemeinde vorhält.
So etwa nach Zwangsräumungen oder Hausbrand.

mfG
duck313

Guten Morgen Duck, und erst mal schönen Dank.

Da die Familie ja jetzt noch in Mecklenburg wohnt, ruft sie am besten an der Gemeinde in Westfalen an ?
Aus der Wohnung müssen sie Gott sei dank nicht mit aller gewalt zum ersten raus, aber es wird schön langsam eng.

In der Zeitung waren so recht noch keine Wohnungen drin, da sie von Anfang an eine günstige Wohnung suchen um nicht später , weil zu teuer wieder raus müssen.
Zweites Problem, da beide nun auf den Schlag zusammen arbeitslos wurden, wie verhält es sich wenn der Vermieter nach dem Arbeitgeber fragt wegen der Mietzahlung? Das ist ja das Arbeitsamt, leider, das die Wahrheit gesagt wird ist klar wenns dann aber deswegen keinen Mietvertrag gibt?

Alles sehr schwierig,. LG Freckle

Hallo,

den Wohnberechtigungschein erhält man i.d.R. nur, wenn man in dieser Stadt auch wohnt, zudem gibt es da i.d.R. lange Wartefristen für freiwerdenden Wohnraum; falls es sich dann bei dem zukünftigen „Vermieter“ um eine Genossenschaft handelt, muss da erst einmal der Genossenschaftsanteil bezahlt werden.
Die Unterbringnung in „Obdachlosenheimen/Notheimen etc.“, wie im vorigen Posting behauptet, gibt es nicht für Familien, die zuziehen sondern nur für die Bürger der derzeitigen Stadt, wo man wohnt.

Es wird kein Vermieter eine Vermietung vornehmen, wenn der Mietinteressent über kein „nachweisbares“ Einkommen verfügt, denn auch bei den Vermietern ist zwischenzeitlich bekannt, dass das ALG 1 nur noch kurzfristig läuft und dann oftmals ALG2 bezahlt wird und die meisten Wohnungen zwischenzeitlich über den Richtsätzen der Jobcenter liegen.

si

,

Guten Morgen.

Wenn man aber eine günstige Wohnung finden würde, Ehepaar 60qm 300€ kalt miete , wäre das in dem Rahmen den das Amt auf Dauer übernehmen würde?
Das Ehepaar sitzt echt in der Zwickmühle, würde gerne nach Westfalen zurück ziehen,schon allein wegen der besseren Möglichkeit wieder Arbeit zu finden, findet aber keine Wohnung!!!

Heißt das, besser in Mecklenburg Vorpommern bleiben und keine Arbeit finden?

Gruß Freckle