Hallo,
angenommen ein student möchte demnächst in eine andere Stadt ziehen. Er hätte momentan ein sehr geringes Einkommen. Daher könnte er sicher einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Könnte er sich dann eine Wohnung anmieten, die diesen Schein als Vorraussetzung hat und sie behalten? Denn bald nach dem Umzug würde er beginnen zu arbeiten und daher die Einkommensgrenze überschreiten. Würde überhaupt jemand danach fragen, ob man noch den schein besitzt, bzw. muss man melden, dass man mehr verdient? Gäbe es irgendeine zufriedenstelledne Lösung für dieses theoretische Problem?
gruß
Simon
Hallo,
angenommen ein student möchte demnächst in eine andere Stadt
ziehen. Er hätte momentan ein sehr geringes Einkommen. Daher
könnte er sicher einen Wohnberechtigungsschein erhalten.
Hallo,
der Wohnberechtigungsschein gilt nur in der Stadt, in der er zum Zeitpunkt des Antrages wohnt; dieser WBS ist auf eine andere Stadt nicht übertragbar.
Man sollte einmal den Antrag auf einen WBS durchlesen, hier steht dann ggf. unter welchen Voraussetzung welche Meldungen zu erfolgen haben.
l G
Könnte er sich dann eine Wohnung anmieten, die diesen Schein
als Vorraussetzung hat und sie behalten? Denn bald nach dem
Umzug würde er beginnen zu arbeiten und daher die
Einkommensgrenze überschreiten. Würde überhaupt jemand danach
fragen, ob man noch den schein besitzt, bzw. muss man melden,
dass man mehr verdient? Gäbe es irgendeine zufriedenstelledne
Lösung für dieses theoretische Problem?
gruß
Simon
Hallo !
Nach meiner Info kann und wird man in der Wohnung bleiben dürfen,auch wenn die ursprüngliche Berechtigung später wegfallen würde,was sicher oft der Fall sein dürfte.
Oder hat jemand mal gehört,Wohnungsbaugenossenschaften oder andere Träger verlangen Einkommensnachweise von den Mietern ?
MfG
duck313