Wohnberechtigungsschein bei Alg II?

  1. Wenn man eine Wohnung gefunden hat, die einem gefällt, aber zu deren Anmietung einen Wohnberechtigungsschein (WBS) braucht:
    Muss man dafür Alg-II-Empfänger sein? Oder weiß jemand, wie man an einen WBS kommt?

  2. Wenn man Alg II bekommt und die Wohnung via einen WBS bekommen hatte:
    Müsste man wieder ausziehen, falls man irgendwann mal kein Alg II mehr bekommt; oder dürfte man dann trotzdem weiter drin wohnen bleiben?

http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnberechtigungsschein

http://de.wikipedia.org/wiki/Fehlbelegungsabgabe