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Wenn man eine Wohnung gefunden hat, die einem gefällt, aber zu deren Anmietung einen Wohnberechtigungsschein (WBS) braucht:
Muss man dafür Alg-II-Empfänger sein? Oder weiß jemand, wie man an einen WBS kommt? -
Wenn man Alg II bekommt und die Wohnung via einen WBS bekommen hatte:
Müsste man wieder ausziehen, falls man irgendwann mal kein Alg II mehr bekommt; oder dürfte man dann trotzdem weiter drin wohnen bleiben?