Hallo
Meine Frage lautet wie folgt: Muss man eine staatlich geförderte Wohnung,
die man mithilfe eines Wohnberechtigungsscheines erworben hat, wieder
verlassen sobald sich de finanziellen Einkünfte bessern? Welche Massnahme
ergreifen die Ämter wenn sie durch zu hohes Einkommen eine Fehlbelegung
feststellen?
Hallo
Das Teil nennt sich dann Fehlbelegungsabgabe
Der Kater
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Kater,
in diesem Zusammenhang kommt (bei mir) noch eine Frage auf:
Dann wäre es falsch anzunehmen, das die Fehlbelegungsabgabe (grundsätzlich) abgeschafft wurde?
Gruß,
Sabine
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Hallo
verbindlich kann ich das im Moment nur für NRW behaupten:
http://www.stadt-koeln.de/bol/wohnen/fragen/artikel/…
Greetz, Bommel
Meine Frage lautet wie folgt: Muss man eine staatlich
geförderte Wohnung,
die man mithilfe eines Wohnberechtigungsscheines erworben hat,
wieder
verlassen sobald sich de finanziellen Einkünfte bessern?
Welche Massnahme
ergreifen die Ämter wenn sie durch zu hohes Einkommen eine
Fehlbelegung
feststellen?
Das Teil nennt sich dann Fehlbelegungsabgabe
Der Kater
Hallo Kater,
in diesem Zusammenhang kommt (bei mir) noch eine Frage auf:
Dann wäre es falsch anzunehmen, das die Fehlbelegungsabgabe
(grundsätzlich) abgeschafft wurde?
Gruß,
Sabine
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