Wohnberechtigungsschein Mehrverdienst

Hallo,

was ist wenn man mit Wohnberechtigungsschein mehr verdient?

Wenn man schon einen Wohnberechtigungsschein hat und Alg 2 oder Sozialhilfe (Grundsicherung 12.SGB) bezieht und dann plötzlich durch den Verdienst bei Arbeitsaufnahme die Einkommensgrenzen überschreitet?

Gruß

Jen

Nichts passiert da. Man muss (natürlich) nicht in billigere Wohnung umziehen.
Je nach Fall kann es sein man muss eine höhere Miete (sog. Fehlbelegungsabgabe) bezahlen weil man ja eigentlich nun nicht mehr berechtigt ist die verbilligte Sozialwohnung zu beziehen.

MfG
duck313

Hallo,

danke.

Ist die Fehlbelegungsabgabe in jedem Bundesland gültig? Oder ist das verschieden von Bundesland zu Bundesland?

Wird die Wohnberechtigung für die Wohnung denn in Abständen überprüft oder wie kommt es zur Fehlbelegungsabgabe?

VG

Jen

Servus,

Zur Fehlbelegungsabgabe kommt es, wenn die örtlich zuständige Gemeinde eine entsprechende Satzung verabschiedet und auch die Einkommensverhältnisse ihrer Sozialmieter kontrolliert.

Wo es keine entsprechende Satzung gibt, gibt es keine Fehlbelegungsabgabe, und wo es eine Satzung, aber keine effizienten Kontrollen gibt, gibt es faktisch auch keine.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

also überprüft die Gemeinde die keine Satzung zur Fehlbelegungsabgabe hat auch nicht das monatliche Einkommen nach dem man mit Wohnberechtigungsschein mehr verdient?

Danke.

VG

Jen

Servus,

was sollte das nützen? Rauswerfen kann man die Leute nicht, zur Kasse bitten auch nicht.

Vielleicht gibt es Gemeinden (z.B. Nagold, Calw, Altensteig, Wilhelmsdorf, Herrnhut), wo ein Anruf oder ein Besuch beim Fehlbeleger genügt, um ihn von der Sündhaftigkeit seines Tuns zu überzeugen und zur Umkehr zu bewegen, aber das dürften Ausnahmen sein.

Schöne Grüße

MM

Danke.

Also wird der Fehlbeleger nicht überprüft wenn es keine Fehlbelegungsabgabe gibt?

Gilt die Fehlbelegungsabgabe für Brandenburg?

Danke!

VG

Jen

Das ist wie gesagt kommunales Recht. Um welche Gemeinde geht es denn?

Schöne Grüße

MM

Allgemein um das Land Brandenburg.

ist allgemein zuständig, wenn es um Landesrecht geht.

Hier geht es aber um kommunales Recht, also Gemeinderecht. Da ist die Gemeinde zuständig.

Du hast allerdings insofern recht, als das BbgWoFG den Kommunen die Möglichkeit wohl nicht einräumt, eine Fehlbelegungsabgabe zu erheben. Lies Dir das Untier gerne selber noch mal durch - ich habe nur über die Gliederung geschaut:

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgwofg

Schöne Grüße

MM

Sieht ganz danach aus als wäre die Freistellung der Bindungen möglich.

Resultiert daraus dann die Möglichkeit der Fehlbelegungsabgabe?

Dankesehr.

Viele Grüße

Jen

Wer sollte die beantragen und warum?

Schöne Grüße

MM

Habe das Wohnungswesen vor Ort (in Land Brandenburg) angeschrieben, die meinten, da wird nichts überprüft und auch das keine Fehlbelegungsabgabe erhoben wird.

Wie ist das nun genau geregelt, regelt die Fehlbelegungsabgabe das Bundesland und dann die jeweilige Gemeinde oder Kommune?

Danke für die Antworten, es ist zum verrückt werden…

VG

Jen

So, wie ich Dir bereits erzählt habe:

Eine Fehlbelegungsabgabe zu erheben, ist Sache der Gemeinde.

Wenn aber - wie in Brandenburg - die Gemeinden vom Land nicht das Recht eingeräumt bekommen, eine Fehlbelegungsabgabe zu erheben, gibt es eben keine.

Nicht sehr kompliziert, finde ich.

Schöne Grüße

MM

Also wird nichts überprüft und wenn man mehr Geld hat über Einkommensgrenze kann man seine Wohnung behalten?

In Brandenburg: Ja, leider. Die Gewöhnung der öffentlichen Hand daran, dass Geld etwas ist, das sowieso immer irgendwie aus dem Westen kommt, hat nicht nur an dieser Stelle rätselhafte Auswüchse erzeugt.

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