was ist wenn man mit Wohnberechtigungsschein mehr verdient?
Wenn man schon einen Wohnberechtigungsschein hat und Alg 2 oder Sozialhilfe (Grundsicherung 12.SGB) bezieht und dann plötzlich durch den Verdienst bei Arbeitsaufnahme die Einkommensgrenzen überschreitet?
Nichts passiert da. Man muss (natürlich) nicht in billigere Wohnung umziehen.
Je nach Fall kann es sein man muss eine höhere Miete (sog. Fehlbelegungsabgabe) bezahlen weil man ja eigentlich nun nicht mehr berechtigt ist die verbilligte Sozialwohnung zu beziehen.
Zur Fehlbelegungsabgabe kommt es, wenn die örtlich zuständige Gemeinde eine entsprechende Satzung verabschiedet und auch die Einkommensverhältnisse ihrer Sozialmieter kontrolliert.
Wo es keine entsprechende Satzung gibt, gibt es keine Fehlbelegungsabgabe, und wo es eine Satzung, aber keine effizienten Kontrollen gibt, gibt es faktisch auch keine.
also überprüft die Gemeinde die keine Satzung zur Fehlbelegungsabgabe hat auch nicht das monatliche Einkommen nach dem man mit Wohnberechtigungsschein mehr verdient?
was sollte das nützen? Rauswerfen kann man die Leute nicht, zur Kasse bitten auch nicht.
Vielleicht gibt es Gemeinden (z.B. Nagold, Calw, Altensteig, Wilhelmsdorf, Herrnhut), wo ein Anruf oder ein Besuch beim Fehlbeleger genügt, um ihn von der Sündhaftigkeit seines Tuns zu überzeugen und zur Umkehr zu bewegen, aber das dürften Ausnahmen sein.
ist allgemein zuständig, wenn es um Landesrecht geht.
Hier geht es aber um kommunales Recht, also Gemeinderecht. Da ist die Gemeinde zuständig.
Du hast allerdings insofern recht, als das BbgWoFG den Kommunen die Möglichkeit wohl nicht einräumt, eine Fehlbelegungsabgabe zu erheben. Lies Dir das Untier gerne selber noch mal durch - ich habe nur über die Gliederung geschaut:
Habe das Wohnungswesen vor Ort (in Land Brandenburg) angeschrieben, die meinten, da wird nichts überprüft und auch das keine Fehlbelegungsabgabe erhoben wird.
Wie ist das nun genau geregelt, regelt die Fehlbelegungsabgabe das Bundesland und dann die jeweilige Gemeinde oder Kommune?
Danke für die Antworten, es ist zum verrückt werden..
In Brandenburg: Ja, leider. Die Gewöhnung der öffentlichen Hand daran, dass Geld etwas ist, das sowieso immer irgendwie aus dem Westen kommt, hat nicht nur an dieser Stelle rätselhafte Auswüchse erzeugt.