Wohnberechtigungsschein, öffentlich geförderte Wohnung, Wohnungsamt

Hallo liebe Community,

ich habe ein paar Fragen rund um Wohnberechtigungsschein (§ 5 - Schein). Könnt ihr mir sagen, ob eine Person eine weitere öffentlich geförderte Wohnung beziehen darf, wenn man schon in einer angemeldet ist - als Hauptmieter - mit 2. weiteren Personen?

Ich habe einen WBS für Hamburg und Schleswig Holstein bewilligt bekommen und mich für eine Sozialwohnung, für eine Person beworben. Mein Rechtsempfinden sagt, dass es einer Person nur 1 x zusteht eine Sozialwohnung zu beziehen. Falls ihr mehr wisst, teilts mir bitte mit, am besten unter Angabe eines Gesetzestextes als Quelle. Darüber würde ich mich sehr freuen.

Wisst ihr noch, ob man einen weiteren WBS beantragen darf, wenn man schon vor einigen Monaten einen bekommen hat - als Einzelperson, nun aber einen weiteren Antrag stellt mit 2 Personen?

Vielen Dank schonmal!

Beste Grüße

Moe

Hallo,

nach der mir bekannten Fachkommentierung ist § 27 Abs. 2 Satz 2 WoFG so auszulegen, daß ein WBS grundsätzlich nur für den Erstwohnsitz („Lebensmittelpunkt“) ausgestellt werden kann.
§ 27 WoFG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

&tschüß
Wolfgang

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Guten Morgen, Herzlichen Dank!