Mal eine Frage […]:
Hat ein Schwerbehinderter (90%, G, B) Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein oder Wohngeld?
Danke schonmal für alle Antworten oder sinnvollen links 
LG
Christiane
[Team: Anmerkung zu Unsicherheit über Brettwahl nach Verschiebung entfernt]
Mal eine Frage (weiß nicht, ob ich hier im richtigen Brett
bin…):
Hat ein Schwerbehinderter (90%, G, B) Anrecht auf einen
Wohnberechtigungsschein oder Wohngeld?
Danke schonmal für alle Antworten oder sinnvollen links 
LG
Christiane
Hallo,
ein Schwerbehinderter hat nicht automatisch Anspruch auf WBS bzw. Wohngeld, sondern nur im Rahmen der für alle geltenden Einkommensgrenzen.
Es gibt aber spezielle Hilfen für diese Probleme.
Bei berufstätigen Schwerbehinderten ist dafür der erste Ansprechpartner das Integrationsamt gem. § 102 Abs. 3 Nr. 1d SGB IX, bei Nichtberufstätigen die Sozialhilfe gem. § 55 Abs. 2 Nr. 5 iVm. § 6 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/BJNR10470000…
Mehr Infos findest Du z. B. hier:
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?..
&Tschüß