Wohnberechtigunsschein für weniger Zimmer als benötigt

Hallo zusammen,

ein Freund ist hat im August 2018 eine Australierin geheiratet. Nun ist sie zu ihm nach Deutschland gekommen und eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung bekommen.

Der Freund hat dann einen Wohnberechtigungsschein per Post beantragt und dann hat er in einer Woche ein Schreiben bekommen, dass er eine Gebühr i.H.v. 18 € überweisen soll und dann wird ihm ein Wohnberechtigungsschein geschickt. Das hat er gemacht und ihm und seiner Frau wurde ein Berechtigungsschein nach § 16 HmbWoFG und §5 HambWoBindG “zum Bezug einer Wohnung mit bis zu 2 Wohnräumen” geschickt.

Da steht noch “Sie sind berechtigt, eine Wohnung zu beziehen, die Ehepaaren/Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftgesetz mit der Absicht der Familiengründung im gemeinsamen Haushalt, Familien/Lebensgemeinschaften mit Kind(ern) sowie alleinstehenden Elternteilen mit Kind(ern) vorbehalten ist (WSH-Bindung)”. Danach steht “ja” und “nein” und leider ist “nein” angekreuzt. Danach steht noch “Die Bescheinigung berechtigt nur zum Bezug der Wohnung”, was ich gar nicht nachvollziehen kann.

Meine Frage ist, wie kann man denn beweisen, dass man die Absicht hat, ein Kind sehr bald zu haben, und man somit eine Wohnung mit mindestens 3 Wohnräumen bräuchte? Nur indem man schwanger wird? Es wäre doch auf der anderen Seite riskant, schwanger zu werden, wenn es noch keine passende Wohnung gibt.

Im Antragsformular gab’s kein Feld dazu, ob man ein Kind plant und man dachte nur, dass man einfach nur einen Berechtigungsschein bekommen würde und wusste nicht, dass es da noch Grenzen zu der Zahl der Wohnräume gibt. Im Schreiben zur Gebühranforderung stand dazu auch nichts. Sonst hätte man nichts bezahlt, denn dieser Berechtigungsschein für höchstens nur zwei Zimmer keinen Sinn für die Ehepaar macht. Erstmal eine Zwei-Zimmer-Wohnung zu beziehen und dann in einem halben Jahr oder so wenn die Frau schwanger ist, eine neue Wohnung zu suchen wäre nichts anderes als verrückt? Kann man zumindest die Gebühr zurückbekommen?

Danke

Hi Marned,

ich habe keine Ahnung von Wohnberechtigungsscheinen etc. Aber ich finde es vollkommen normal, dass ein Paar erst einmal eine 2-Zimmer-Wohnung bezieht und nicht bereits jetzt, ohne dass die Frau schwanger ist, schon ein Anrecht auf eine 3-Zimmer-Wohnung oder gar mehr erhält. Größere Sozialwohnungen gibt es nicht in großen Mengen und dann sollte doch erst einmal eine Familie, die schon Kinder hat, diese beziehen.

Im übrigen dauert es oft mehrere Jahre, bis die Frau schwanger wird. Und selbst wenn sie bald schwanger wird, dauert es erst einmal 9 Monate bis das Kind da ist und das erste Jahr kann das Baby durchaus noch im Elternschlafzimmer schlafen. Da sollte dann genug Zeit sein, um sich um eine neue Wohnung zu kümmern (für die man dann vielleicht auch keinen Wohnberechtigungsschein mehr benötigt).

Schönen Sonntag
Karin

Servus,

wie wäre es denn mit dem Anmieten einer Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt? Das HmbWoFG verpflichtet niemanden dazu, geförderten Wohnraum zu mieten:

„Ziel der Mietwohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.“ Da steht nicht: „Ziel der Mietwohnraumförderung ist, dass niemand in einer Wohnung wohnen darf, deren Größe die angemessene Größe im Sinn von § 16 HmbWoFG übersteigt.“

Wenn Dir die mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung, die Euch angeboten wird, nicht passt, kannst Du in jede beliebige andere Mietwohnung ziehen, deren Größe für Dich „Sinn macht“. BTW: Du wirst lachen - man kann zu zweit mit Kleinkind auch in einem 17-Quadratmeter-Appartement wohnen wie meine Nachbarn in Mainz 1991, und man kann sich auch zu viert ein Schlafzimmer teilen wie ich selber seinerzeit.

Übrigens: Das wird nicht das letzte Mal sein, dass es Geld kostet, eine Familie zu unterhalten. Da Kinder entgegen landläufiger Behauptung nicht plötzlich und unerwartet vom Klapperstorch gebracht werden, ist es wohl nützlich, wenn Ihr Euch überlegt, ob es wirklich die richtige Reihenfolge ist, erstmal Kinder in der gewünschten Zahl zu kriegen und danach zu überlegen, wie Ihr das denn eigentlich finanzieren könnt. Umgekehrt fände ich die Planung einleuchtender.

Schöne Grüße

MM

Glaubst du wirklich, dass hier deine persönliche Meinung gefragt war?

Zum Glück leben wir nicht in einem Land, in dem von Leuten wie dir abhängig ist, ob andere eine Familie gründen oder nicht. Das gilt gerade dann, wenn Sie der Auffassung sind, den Segen irgendwelcher eigener Moralvorstellungen auf andere übertragen zu wollen.

Die Gesetze in Hamburg sind wie sie sind. Demnach steht jemandem auch dann ein Wohnraum mehr zu, wenn man die Absicht hat, eine Familie zu gründen. Gesetz ist Gesetz. Da musst du leider durch.

(4.6)

An den Fragesteller: Möglicherweise ist hier bei Antragstellung etwas schief gelaufen. Bei der Behörde nachfragen.

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Ich war der Auffassung, dass es sehr sehr schwierig ist, gerade in großen Städten wie Hamburg, günstigen Wohnraum zu bekommen.

Woher weißt du, dass das in Hamburg anders ist?

Gruß, Diva

Servus,

ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es möglich ist, zu pendeln; in Soltau und Uelzen und Umgebung wohnen Pendler nach Hamburg und Pendler nach Hannover.

Bei jeder meiner Entscheidung über Mietwohnungen war die Höhe der Miete ein wesentliches Kriterium. In sämtlichen Fällen brachte dieses Kriterium Einschränkungen mit sich, die mir nicht uneingeschränkt gefallen haben.

Schöne Grüße

MM

Meldehorsamst Herr Oberfeld, ich habe diese Meinung kundgetan, ohne dass mich Herr Oberfeld gefragt hätte.

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Ich glaube ja, Du (dein „Bekannter“) hat gar nicht verstanden, was so ein Wohnberechtigungsschein ist.
Das ist nur das Recht eine verbilligte Sozialwohnung anzumieten, mehr nicht.

Suchen und anmieten muss man selbst, es gibt viel mehr Berechtigungsscheine als Wohnungen.

Und bezahlen muss man die Wohnung selbst, es ist keine Kostenübernahme mit dem Schein verbunden. Das ist gemeint.

MfG
duck313

Wen wunderts in einer von den Sozies regierten Stadt. ramses90

Ne, das ist doch vernünftig, sonst kommen auf eine Familie mindestens 2 Umzüge zu, bis die Kinder groß sind. Und die sind auch sehr teuer und müssen unter Umständen vom Sozialamt bezahlt werden.

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tätschel

Ein Wohnberechtigungsschein gilt nur für verbilligte Wohnungen (Sozialwohnungen) und diese sind begrenzt entsprechend der Personen des Haushalts.
Wenn dir diese Wohnung zu klein ist, musst du dir auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung suchen, ist dann halt etwas teurer.
Die Gebühr war für die Ausstellung dieses Wohnberechtigungsschein, den du ja beantragt hast.
Es war ja dein Fehler, wenn du ohne die Vorschriften zu kennen einfach einen Schein beantragst.