Wohnbesichtigung

Hallo liebe WWW-ler,

gehen wir mal davon aus, jemand würde seine Wohnung heute zum 30.06.05 kündigen.

Der Vermieter möchte mit dem Mieter schnellstmöglichst einen Termin vereinbaren, damit neue Interessenten die Wohnung sehen können. Der Mieter zieht aber nicht zum 30.09 aus, sondern beispielsweise schon zum 01.09 oder 3.09 aus. Sprich, die Wohnung wäre knapp ein Monat leer. In wie weit kann man den Mieter verpflichten, vor dem Auszug schon Besichtigungen zuzulassen ?

Gehen wir desweiteren aus, dass im Mietvertrag steht:

"Dem Vermieter oder seinem Beauftragten steht die Besichtigung des Mietgegenstandes nach rechtzeitiger Ankündigung unter Angabe des begründeten Interesses zu angemessener Tageszeit frei. Die Ankündigung sollte eine Woche vorher erfolgen. In Fällen dringender Gefahr ist das Betreten der Mieträume zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gestatten.

In allen Fällen sind wichtige Belange des Mieters zu berücksichtigen. Der Mieter muß dafür Sorge tragen, dass der Mietgegenstand auch in seiner Abwesenheit betreten werden kann."

Ebenso können wir davon ausgehen, dass weitere Klauseln bezüglich Besichtigungstermine im Vertrag nicht festgelegt wurden.

Bedanke mich schon im voraus für die Hilfe

Gruß Vanessa

Hallo,

gehen wir mal davon aus, jemand würde seine Wohnung heute zum
30.06.05 kündigen.

geht nicht, muss wohl auch 30.09. heissen. Dann geht es.

Der Vermieter möchte mit dem Mieter schnellstmöglichst einen
Termin vereinbaren, damit neue Interessenten die Wohnung sehen
können. Der Mieter zieht aber nicht zum 30.09 aus, sondern
beispielsweise schon zum 01.09 oder 3.09 aus. Sprich, die
Wohnung wäre knapp ein Monat leer. In wie weit kann man den
Mieter verpflichten, vor dem Auszug schon Besichtigungen
zuzulassen ?

Der Mieter sollte nach einer Kündigung überhaupt keine Besichtigung der Wohnung erlauben und sich zuerst einmal mit dem Mietvertrag an den örtlichen Mieterverein wenden. Dre Mieter sollte sich zur Beendigung des Mietverhältnisses weder vorerst äussern noch Zusagen vornehmen. Es ist aber erlaubt zu erklären, dass man sich noch äussern wird, das habe aber vorerst noch Zeit. Und auf den Hinweis „Sie renovieren aber bitte die ganze Wohunung zum Auszug“ bitte niemals „Ja“. Sonst kann im Mietvertrag stehen was will, auch eine unwirksame Vereinbarung, wer ja sagt, sagt etwas zu. Oder man sagt „Ich werde mich nach dem Mietvertrag richten“. Bei einer späteren Zusage zur Vorabbesichtigung „rein zufällig“ eine,n Bekannte,n zu Besuch haben, der natürlich dann Zeuge sein kann.

Gehen wir desweiteren aus, dass im Mietvertrag steht:

"Dem Vermieter oder seinem Beauftragten steht die Besichtigung
des Mietgegenstandes nach rechtzeitiger Ankündigung unter
Angabe des begründeten Interesses zu angemessener Tageszeit
frei. Die Ankündigung sollte eine Woche vorher erfolgen.

ist ok

In
Fällen dringender Gefahr ist das Betreten der Mieträume zu
jeder Tages- und Nachtzeit zu gestatten.

ja, durch die Polizei oder die Feuerwehr, nicht aber durch den VM oder den Hausverwalter.

In allen Fällen sind wichtige Belange des Mieters zu
berücksichtigen. Der Mieter muß dafür Sorge tragen, dass der
Mietgegenstand auch in seiner Abwesenheit betreten werden
kann."

Diese Klausel ist unwirksam. Der VM hat in Abwesenheit des Mieters in der Wohnung nichts verloren.

Ich würde rechtzeitig ( ab Auszug ) dem VM die Möglichkeit der Wohnungsübergabe ermöglichen. Einer Besichtigung bedarf es nicht, da er ja mit Nachmietinteressenten ohnehin in die Wohnung kommt. Eine getrennte Wohnungsbesichtigung - ohne Nachmieter - und ohne Übergabe - ist kein trifftiger Grund. Denn die Wohnung muss bekanntlich wegen des Auszuges entsprechend dem Mietvertrag in einen ordnungsgemässen und vertragsgemässen Zustand versetzt werden.

Grüsse Günter

@Günter … aw kann ich nicht verstehen

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Natürlich steht es dem VM zu, daß er die Wohnung sobald als möglich weitervermietet.
Die neuen Mieter haben auch Kündigungsfristen von 3 Monaten, können aber erst kündigen, wenn die eine neue Wohnung haben. Das bedeutet, daß eine Wohnung ab der Aussprache der Kundigung d. d. Mieter von Interessenten nach Absprache besichtigt werden darf. Verweigert der Mieter diese Möglichkeit kann Schadenersatz für den Mietausfall die Folge sein, also absprechen mit dem VM wenn Interessen kommen um die Whg zu sehen, zwecks Weitervermietung.

Jakob
sonst kann es teuer werden kucks Du.

http://www.mieterschutzbund-berlin.de/urteile/0102u4…

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Um es nochmal klar zu stellen. Wenn in dem Mietvertrag nicht wirklich was von dieser Wohnungsbesichtigung vereinbart wurde, muss der Mieter die Interessenten nicht in die Wohnung lassen ? Sprich, es wäre also in Ordnung, wenn der Mieter diese Besichtigung erstmal verweigert, aber im September, wenn die Wohnung ein Monat frei steht, es darauf verschiebt ? Und ohne, dass der Mieter in Schwierigkeiten kommt, meine ich.

Oder habe ich das komplett falsch verstanden ?

Hallo,

hier handelt es sich um ein Missverständnis meinerseits. Selbstverständlich hat der Mieter dem VM zu erlauben mit einem Nachmieter die Wohnung zu besichtigen. Ich habe den Eingangssatz, dass der Mieter gekündigt hat, der VM in die Wohnung will, so verstanden, dass die Kündigung erst abgesandt wurde, der VM aber schon besichtigen will. Sorry, habe gepennt.

Grüsse Günter

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Selbstverständlich hat der Mieter dem VM zu erlauben mit einem
Nachmieter die Wohnung zu besichtigen.

Der Mieter möchte es dem Vermieter ja nicht verwehren, doch nur nicht so sofort gewähren. Denn wie schon gesagt, die Wohnung steht ja fast ein Monata frei. Ich denke da ist doch genügend Zeit die Interessenten dort einzuladen, oder nicht ?

Der Mieter möchte es dem Vermieter ja nicht verwehren, doch
nur nicht so sofort gewähren. Denn wie schon gesagt, die
Wohnung steht ja fast ein Monata frei. Ich denke da ist doch
genügend Zeit die Interessenten dort einzuladen, oder nicht ?

Ich meine nein. Mietinteressenten haben im Zweifelsfall auch selbst Kündigungsfristen und können nicht binnen 3 Wochen einziehen.

Ciao, Wotan

Hallo,

der Mieter sollte, auch um Schadenersatzansprüche zu vermeiden, dem VM durchaus rechtzeitig die Möglichkeit der Besichtigungen erlauben. Wenn der Mieter eien rechtzeitige Weitervermietung verhindert, kann er notfalls schadenersatzpflichtig sein.

Ihr könntet doch nach der Kündigung z.B. einen Tag in der Woche am Abend oder am Samstagmittag nehmen und dann alle gebündelt die Wohnung besichtigen lassen.

Grüsse Günter

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Ihr könntet doch nach der Kündigung z.B. einen Tag in der
Woche am Abend oder am Samstagmittag nehmen und dann alle
gebündelt die Wohnung besichtigen lassen.

Da hast du recht, doch meine Wohnung ist ein einziges Chaos und wird auch bis zum Auszug so bleiben. Ich weiss nicht genau wie du da reagieren würdest aber mir ist das unheimlich peinlich jemand so in die Wohnung zu lassen. Ich lasse nicht mal meinen Freund rein, wieso dann also fremde Leute?

Aber nun gut…ich muss mich da also fügen. Passt mir nun garnicht. Aber was solls.

Hallo,

Na,ja, ich hatte heute Mittag drei Wohnungsbesichtigungen und danach eine Besprechung. Ich möchte in solchem Durcheinander nicht leben, aber dies ist Sache jedes Einzelnen und entsheidend ist letztlich nur, dass die Wohnung ordnungs - und vertragsgemäss zurückgegeben wird.

Grüsse Günter

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Ich möchte in solchem Durcheinander
nicht leben, aber dies ist Sache jedes Einzelnen und
entsheidend ist letztlich nur, dass die Wohnung ordnungs - und
vertragsgemäss zurückgegeben wird.

mooooment mal :smile: Es ist ja nicht so, dass dies ein Dauerzustand ist. Ich habe halt diverse Möbel geliefert bekommen, die in die neue Wohnung (4 Zimmer) soll. Nun leider passt nicht alles in eine 28 qm Wohnung *lach* Deshalb Chaos.

Danke für eure Hilfe.