. …sie ist leider am 30.08.2012 Verstorben wer Zahlt jetzt die miete
wohne seit 1976 in der Wohnung und bin dort auch pol gemeldet keine Einkünfte mehr von Mutter Rente wurde zurück überwiesen muss die miete jetzt selber zahlen Wohnung ist 84 m2 groß und die miete 550 Warm ich weiss einfach nicht mehr weiter
Hallo, setz dich am Besten sofort mit dem Vermieter deswegen in Verbindung.
Eklis64
Hallo, zunächst Herzl. Beileid.- Grundsätzlich muß der Rechtsnachfolger, also der Erbberechtigte, für die Miete geradestehen. Sie haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht (3 Monate wg. Todesfall). Können Sie die Miete nicht aufbringen, müssen Sie sich nach 3 Monaten eine billigere Wohnung suchen. So ist das nunmal… wünsche Ihnen trotzdem alles Gute.- Gruß, Achim
Sofern sie das Erbe nicht ausgeshlagen haben, sind Sie zur Mietzahlunng verpflichtet und können die Wohnung mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.