Wohne in frankreich und bin arbeitslos , welche KV

Habe ein Problem , ich wohne in Frankreich , habe als Grenzgänger hier in D. gearbeitet . Jetzt bin ich arbeitslos , habe aber noch keine Leistungsansprüche in F. gestellt!!. Kann ich mich in D. kranken versichern .??und wenn ich mich privat versichern möchte …komme ich da je wieder raus .??sprich in die gesetzliche ??
( siehe § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. )

Lieber Gerd!
Ich liebe frankreich. Das Land und die Leute.
Von KV und Juristerei habe ich keine Ahnung. Auch nicht von diesen dingen in deutschland. Und von frankreich schon gar nicht.
Es tut mir leid, dir nichts Anderes sagen zu können.

Viel Erfolg beim Klären Deiner Situation.
gute Grüsse
Wolfgang

Hallo,
nachdem die EU vor einigen Jahren die Gesetze innerhalb der KV und RV-
Ansprüche neu geregelt hat, weiß ich nicht mehr präzise Bescheid, aber ich weiß
von Leuten, dass sie sich in Reiseversicherungen begeben, die natürlich befristet
sind, wenn die Leistungsansprüche durch sind, sollte es ohnehin gehen, ich
verstehe nur nicht, warum Du nicht versichert bist, wenn Du schon einen Antrag
gestellt hast, aus Krankenversicherung kommt man immer raus, wenn man sich
die Klauseln gut durchliest, es gibt Kündigungszeiten bis zu einem Jahr, aber es
gibt auch private KV´s, die täglich kündbar sind, zum Beispiel die Deutsche
Familien Versicherung übers Internet.Es kommt ja darauf an, wo man gemeldet ist,
aber eigentlich sollte es möglich sein, sich irgendwie zu versichern.
Also, mal nachfragen und richtig bohren.

jeannotloup

Vielen Dank …( auch wenn mein Danke , sehr spät kommt ) …deine Antwort hat mir geholfen …

gerd