hallo bin 19 jahre gehe nihct zur schule und arbeite auch nichts mein bruder ist 21 jahre wohnt auch zuhause und ist behindert arbeitet auch nicht und bekommt kein kindergeld . meine schwester 20 jahre ist zuhause gemeldet arbeitet aber unter der wohce woanders für 400 € meine mutter abreitet auch nicht. mein v
Hallo,
sofern du auf der Suche nach einer Arbeit/Ausbildung bist, kannst du Arbeitslosengeld II beantragen. Dann wird geprüft, ob Anspruch besteht.
Gruß
Hallo,
überschlägig würde ich sagen, dass evtl. ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, da ja auch noch die Miete als Bedarf besteht. Allerdings werden alle vorhandenen Einkommen, also auch die 400 €, angerechnet. Außerdem wird sich das Jobcenter natürlich auch intensiv darum bemühen, eine Arbeit oder eine sonstige Maßnahme für Sie zu finden, damit müssen Sie rechnen
Gruß
A.
Versuch macht klug, natürlich werden die Einkommen deiner Schwester und deines Vaters natürlich mit berechnet, aber mit fünf Personen habt Ihr ja auch einiges an Grundbedarf. Wie gesagt, Versuch macht klug, und mehr als eine Ablehnung ist ja nicht zu befürchten. Also ich würd’s versuchen. Vielleicht ist ja außer Knete auch noch ein bisschen andere Hilfe fällig (so im Hinblick auf deine berufliche Zukunft).
Beträge kann ich dir leider nicht nennen, da ich mich im Hartz IV Bereich nicht so auskenne. Viel Glück.
Arbeitslosengeld (ALG1) ist eine Versicherungsleistung, die man nur in Anspruch nehmen kann, wenn man vorher entsprechende Beiträge eingezahlt und die Voraussetzung dafür erfüllt.Das dürfte bei dir noch nicht der Fall sein.
In Frage käme deshalb grundsätzlich Arbeitslosengeld II (ALG2 / „Hartz IV“). Das kann man bereits ab Alter 15 Jahre selbst beantragen. Unter 25 zuhause wohnend gehörst du aber automatisch noch zur sogenannten „Bedarfsgemeinschaft“ deiner Eltern. D.h. dein Antrag wird dann nicht nur für dich gestellt, sondern für die gesamte Familie/ Bedarfsgemeinschaft - und das Einkommen aller Mitglieder wird erfragt und bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt.
Um in etwa ausrechnen zu können, ob (und wenn ja, wieviel) Anspruch Ihr möglicherweise auf aufstockendes ALG2 bzw. Sozialgeld hättet, bräuchte man alle Angaben, die auch das Jobcenter zur Berechnung benötigt (z.B. Brutto- und Nettoeinkommen jedes Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft, bei Kindern auch Kindergeld / Unterhalt , nach Person und Art des Einkommens aufgeschlüsselt; Kaltmiete, Neben- und Heizkosten, jeweils aufgeschlüsselt; wie wird Warmwasser bereitet; leben auch Personen in der Wohnung, die nicht der Bedarfsgemeinschaft gehören, und wenn ja: wie viele; usw. usw. )
Alle Antragsformulare für ALG2 sowie Ausfüllhilfen und (rechts auf der Seite) Merkblätter/ Infobroschüren findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…
Allgemein beim Umgang mit dem Jobcenter wichtig: Alles, was man einreicht, immer NACHWEISLICH einreichen ! (Also Kopien behalten, die persönliche Abgabe der Unterlagen bestätigen lassen mit Datum /Unterschrift/Stempel , oder ggf. per Rückschein-Einschreiben hinschicken.)
ALG2 wird nur bewilligt, wenn man bedürftig ist… d.h. wenn man seinen Bedarf ( = Regelsätze + die örtlich angemessenen Unterkunftskosten + eventuelle Mehrbedarfe, z.B. bei chronischer Krankheit) nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen plus möglichen ALG2-VORRANGIGEN Ansprüchen decken kann.
ALG2-vorrangig wären z.B. Ansprüche auf Wohngeld oder Kinderzuschlag http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Cont…
Falls du einen Antrag stellst, bestehe auf einen schriftlichen Bescheid.
LG
Hallo,
da du mit deinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, müsste dein Vater für die ganze Familie ALG II beantragen. Bei 1700 EUR netto plus Kindergeld dürfte ein Anspruch bestehen. Das kannst du selbst im Internet ausrechnen.
Liebe Grüße
Kann man nur durch eine Antragstellung klären
Guten Morgen.
Da Sie unter 25 Jahre sind und zu Hause leben, müssen Ihre Eltern Arbeitslosengeld 2 für die gesamte Familie beantragen, Sie selber können keinen Antrag stellen.