Liebe/-r Experte/-in,
wenn ein eigentümer den im Gemeinschaftsteil einer Gartenanlage vorhandenen Sandkasten ersetzt durch ein anderes Spielgerät, hier ein Trampolin, ist nach Meinung der Hausverwaltung und einiger (nicht aller) Eigentümer die Zustimmung der Eigentümer erforderlich.
Wie sehen Sie das?
Im voraus danke für Antwort/Rat.
Grüße, Zita
Ja,
zumindest der Hausverwalter müsste vorher informiert sein und gegen die Änderung nicht widersprochen haben, dann bist Du auf der vollkommen sicheren Seite!
Schlimmstenfalls musst Du das Trampolin aus dem Gemeinschaftseigentum Spielplatz entfernen.
Gruss Hermann
Hallo Zita,
ich bin leider überfragt. Ein Garten ist etwas Anderes als Wohnraum…
Aber trotzdem kann ich mir vorstellen, dass alle Eigentümer befragt werden müssen und dann die Mehrheit entscheidet. Vielleicht will einer von denen irgendwann an Leute mit Kindern vermieten, und die sollen dann einen Sandkasten haben und kein Trampolin, oder selbst bewohnende Eigner wollen sich Kinder anschaffen…
Tut mir leid, aber mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
Guten Sprung!
Henning