Wohneigentum bei ALG 2

Hallo, ich suche wirklich Expertenwissen.
Ich suche sichere Informationen und da wir ein sehr kompliziertes Ausgangsscenario haben, werden mir nur wenige helfen können. Außerdem bitte ich keine Bemerkungen über die Situation, da wir mit Sicherheit niemand sind,der auf Staatskosten sich bereichern möchte.
Doch wollen auch wir unsere Zukunft sichern und haben außerdem ein derzeitiges Wohnproblem, daß uns psychisch sehr zusetzt. Es ist folgendes Scenario.Mein Freund arbeitet seit Jahren in einen festen Job und hat auch weiterhin.Ich bin Teilzeit angestellt.Da wir jedoch im Tierschutz tätig sind,kommt es immer wieder vor,daß ich auf ALG1 oder ALG2 bin und keine Möglichkeit auf Arbeit habe da ich zu Hause von den Tieren gebraucht werde.Da wir auch deswegen Wohnprobleme haben,möchten wir ein Eigenheim.Wir liessen uns bereits beraten und da wir aktuell beide in Arbeit sind und natürlich nicht in Schufa sind oder Schulden haben,wäre eine Finanzierung möglich.Es wäre aber nur möglich wurde uns gesagt, einen Kredit auf beide zu nehmen.Dies ist kein Problem.Was aber ist wenn ich wieder einmal in ALG1 oder ALG2 fallen würde?Ich weiß es vorher nie genau und ich hätte keine Probleme alles meinem Freund zu überschreiben.Dennoch ist ja eine Ratenzahlung in der Welt die auf meinen Namen läuft.Da es ja kein Bankgeheimnis mehr gibt,kann es irgendwann sein,wenn auch sehr unwarscheinlich,daß das Amt micht fragen würde,was mit diesen Schulden ist und für was ich diese Raten zahlen muss.Da wir auf keinem Fall etwas gegen das Gesetz machen möchten,ist meine Frage folgendes: Ist dies legal?Ist es ein Problem,wenn ich zwar keinen Besitz aber Schulden haben,die für ein Eigenhein ja benutzt werden?Ich kenne sogar ein Paar wo es so ist und nichts passiert ist aber ich möchte dies nicht und mir nichts zuschulden kommen lassen.Wie ist die Situation seitens des Amtes.Ich hörte,daß selbst wenn ich zb den Besitz also das halbe Haus nicht auf meinen Freund schreiben würde,bis zu 120 oder 130m" ich haben darf.Auf was muss ich achten?Was darf ich und was nicht?Das ist wirklich sehr spezielles Wissen und ich hoffe,daß sich jemand hier auskennt.Am liebsten würde ich mich richtig beraten lassen aber ich weiß nicht wo…DANKE für jede Hilfe.LG Sabine

Hallo,

also ich würde dir empfehlen, dir für alle Fälle einfach mal einen Leitfaden zum ALG 1&2 zuzulegen, da stehen sehr sehr viele hilfreiche Dinge drin. Ich hab darin gerade recherchiert und bin zu folgender Lösung gekommen: Solange du und dein Freund in Arbeit seid, könnt ihr tun und lassen was ihr wollt. Ihr braucht keine Angst zu haben, dass das Arbeitsamt/Jobcenter euch euch im Falle der vielleicht kommenden Arbeitslosigkeit zwingt das Haus zu verkaufen oder dergleichen, da ein Eigenheim in angemessener Größe (wie du schon sagtest ca 130 qm, wobei es dafür allerdings bis huete kein Gesetz gibt, es handelt sich dabei um einen Ermessensspielraum des zuständigen Amtes, sollte aber kein Problem werden), wenn es vom Hilfeempfänger selbst bewohnt wird als angemessener Wohnraum gilt. Was das finanzielle angeht, lies dir das hier mal durch, das ist TOPAKTUELL und ich brauch mir nicht die Finger wund zu schreiben ;o)

http://sozialberatung-kiel.de/tag/alg-ii-tilgungsrat…

Bei weiteren Fragen stehe ich dir gern zur Verfügung.

Hallo Sabine

sooo „kompliziert“ ist das nicht wirklich :wink:

(Ich beziehe mich jetzt nur auf ALG2 ). Wenn Ihr als Paar zusammenwohnt (bzw. zum möglichen zukünftigen Zeitpunkt deiner Hilfebedürftigkeit zusammenleben WERDET) UND wenn Ihr dabei gemeinsam wirtschaftet, gemeinsam Geldgeschäfte macht/ Verträge abschließt usw. (wonach es hier ja klingt), dann werdet Ihr beide automatisch als „Verantwortungs- und Einstehens- Bedarfsgemeinschaft“ nach § 7 SGB II eingestuft.

Damit geltet Ihr nach dem SGB II als 2-Personen-Bedarfsgemeinschaft /BG , Euer BEIDER Einkommen und Vermögen wird überprüft, und Ihr müsst beide mit Eurem anrechenbaren Einkommen auch für die Bedarfe des Partners aufkommen und ihn /sie „mitversorgen“ .

D.h. in dem Fall bist dann nicht nur DU im ALG2-Bezug, sondern auch dein Partner. (Ausser natürlich, die Überprüfung ergibt, dass Euer gemeinsames anrechenbares Einkommen bzw. verwertbares Vermögen ausreicht, um Euren Lebens- und Wohnbedarf zu decken. In dem Fall wärd Ihr nicht ALG2-bedürftig, bekämt keine ALG2- Leistungen und müsstet dich ggf. auch selber privat krankenversichern.)

Da es ja kein Bankgeheimnis mehr gibt,kann es irgendwann sein,wenn auch sehr unwarscheinlich,daß das Amt micht fragen würde,was mit diesen Schulden ist und für was ich diese Raten zahlen muss.

Nicht unwahrscheinlich, sondern ganz sicher würde das zur Sprache kommen. Bei der ALG2-Antragsstellung sind ja wahrheitsgemäße Angaben zu machen zu Unterkunftskosten, Schuldzinsen, Vermögenswerten, Eigentum, Grundstücken, Schenkungen usw. :wink:

Die ganzen Formulare gibt es hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

Mal platt formuliert: Schulden sind grundsätzlich Privatvergnügen und interessieren das Jobcenter nicht die Bohne - weil sie bei der Bedarfsermittlung sowieso nicht berücksichtigt werden. Wenn man sich zu Kreditrückzahlungen verpflichtet hat und dann eines Tages nur noch den ALG2-Satz zum Leben hat, steht man ggf. vor dem Problem, seine Schulden zurückzahlen zu müssen, aber es nicht mehr zu KÖNNEN…

Bezüglich Eures Wohnens schau mal hier rein , Punkt „Unterkunftskosten selbst genutzter Eigenheime/Eigentumswohnungen“ und „Zusammenfassung“: http://hartz.info/index.php?topic=15.0

(Was für 2 Personen als „angemessene Unterkunftskosten“ gilt, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. )

Außerdem siehe bezüglich Vermögen hier http://hartz.info/index.php?topic=25.0 , Punkt „Eigenheim“

ich auf ALG2 bin und keine Möglichkeit auf Arbeit habe da ich zu Hause von den Tieren gebraucht werde.

Auch das interessiert das Jobcenter nicht die Bohne, sofern du die Tierversorgung nicht beruflich/ gewerblich machst und damit Einkommen erzielst. Die selbst übernommene Betreuung eigener Kinder unter 3 Jahren wäre z.B. ein Grund, der es „unzumutbar“ machen würde, dem Arbeitsmarkt oder für Maßnahmen zur Verfügung zu stehen. Die Betreuungserfordernisse von Tieren würden aber sicherlich nicht berücksichtigt werden, was deine Verfügbarkeit angeht.

LG

Hallo Sabine,
ich würde eine Immobilie kaufen die man in zwei Eigentumswohnungen umwandeln kann. 50 qm für Dich
und den Rest für Deinen Freund. Getrennt wirtschaften,
also keine Bedarfsgemeinschaft.
Jeder hat dann sein Eigentum.
Es gibt dann später auch keine Probleme wenn die Beziehung zerbrechen sollte.
Wenn die monatliche Belastung nicht höher ist als die ortsübliche Kaltmiete, sind Deine Schulden kein Problem. Bei Arbeitslosigkeit zahlt die ARGE die Zinsen,aber nicht die Tilgung.
Wenn noch Fragen offen sind, schreib mir einfach.

Gruß
Wuddel

Hallo Sabine,

der Kredit kann zum Kauf des Hauses aufgenommen werden. Die Ratenzahlung wird vom Arbeitsamt komplett übernommen, sofern dies auch für die Bedarfsgemeinschaft angemessen Kosten sind. Die Ratenzahlung wird gleich gesetzt mit einer Kaltmiete. Die Größe vom Haus spielt auch eine Rolle( max. 120 m²). Alles was darüber liegt, muss vermietet werden, um die restlichen Kosten zu decken. Eine Überschreibung ist nicht notwendig. Sollte das Haus größer sein, kann das Arbeitsamt zum Verkauf zwingen. Bitte beim Kauf darauf achten. Bitte vorher noch über die angemessene Höhe der Kaltmiete informieren, da diese in Deutschland unterschiedlich sind. Dann die Ratenzahlung dem anpassen. Ich bin selbst Hausbesitzer gewesen und bin arbeitslos geworden. Hat alles problemlos funktioniert. Ich hoffe die Info`s sind ausreichend. Ansonsten bitte nochmal melden.

L.G. Heike