Wohneigentum bei Pflege weg?

Betrifft uns nicht, aber weiß jmd. von euch, wie das in Deutschld. geregelt wird, wenn man Wohneigentum besitzt u. ein Partner, Elternteil etc. gepflegt werden muss, ins Pflegeheim kommen muss bzw. Pflegekosten anfallen?

Ist dann erstmal die Immobilie weg?
Also, wird dann gesagt: Raus aus dem Haus, Wohnung tut’s auch etc.?

Gibt es da Maßnahmen, dem vorzubeugen (Immobilie umschreiben auf???) usw.?

Wer hat hiermit Erfahrungen?

Danke!

Moin, Blume,

die Immobilie des Pflegebedürftigen wird ganz sicher nicht angetastet, allerdings jegliches Barvermögen bis auf einen Rest, der für eine anständige Beerdigung reicht.

Das Stichwort für Gugel heißt Elternunterhalt. Die eigenen Kinder der Pflegebedürftigen müssen für die Kosten einstehen, soweit sie dazu in der Lage sind, Schwiegerkinder nicht. Auch hier bleiben selbstgenutzte Immobilien außen vor, außerdem wird dem Unterhaltspflichtigen ein Schonvermögen zugestanden, das aber nicht berauschend ist, je nach Bundesland und Immobilienbesitz (ja/nein) 15.000 bis 100.000 Euro.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

herzlichen Dank für deine Info!

Ich habe tatsächlich gedacht, dass es dann heißt: Ein Elternteil u. erwachsenes Kind müssen nicht im Haus leben = Luxus.
Da tut es Wohnung (evtl. auch Miete) dann auch. Und der Verkaufserlös v. Haus wird für die Pflegekosten eingeplant.

Das das Barvermögen dann bis zu einem Wert angetastet wird leuchtet mir ein.

Wie sieht es z.B. mit einer (zusätzlichen) Immobilie im Ausland aus?
Darf die behalten werden?

Also Immobilie im Inland zur Selbstnutzung ja, Immobilie im Ausland?

Oder wird nur das BAR-Vermögen angetastet?

Herzlichen Dank für eure Auskunft!
Blume

Hi Blume,

Wie sieht es z.B. mit einer (zusätzlichen) Immobilie im
Ausland aus?

da wird es schwierig bis nicht vorhersagbar. Auf jeden Fall muss dem Unterhaltspflichtigen eine Alterssicherung bleiben, deshalb wird das Barvermögen bei einem Hausbesitzer bis auf 15.000 Euro abgezwackt, ein anderer wohnt zur Miete und darf 100.000 Euro behalten, weil er die Miete als Rentner ja auch hinblättern muss (Zahlen nur als Größenordnung!).

Also Immobilie im Inland zur Selbstnutzung ja, Immobilie im
Ausland?

Die Frage heißt nicht In- oder Ausland, sondern selbstgenutzt oder Renditeobjekt. Wer ein ausreichendes Einkommen bezieht, zB eine fette Pension, kann wohl gezwungen werden, seine gewerblich genutzte Immobile zu verkaufen, der Kleinrentner unter Sozialhilfeniveau, der von der Vermietung lebt, eher nicht. Jeder Einzelfall ist halt anders.

Gruß Ralf

Hallo,

zu betrachten wäre noch der Fall, wenn er oder sie ins Pflegeheim müssen. Dies kostet sicher locker 1500 € pro Monat und schnell auch mal 3000 €.

Ich habe mal gehört, dass dann das jeweilige Sozialamt die Hand auf dem Haus hat, aber bleibt zu klären, wenn man ins Pflegeheim kommt oder wenn man dies nicht mehr selbst bezahlen kann.

Bezahlen kann man es meist zu mindest für einige Monate und hätte noch Zeit es selbst zu verkaufen.

Kennt sich damit jemand aus?

Grüße
Thomas