Verwalter ruft fristgemaess (lt. Beschlussammlung mit 14 Tage Frist) zur ETV.
1/ in Einladung bereits einige TOPs enthalten.
2/ Gibt es Fristregeln zur Einreichung (Verwalter oder Eigentuemer) von TOPs?
2/ Kann jemand (Verwalter) TOPs unterschlagen/ unterdruecken?
3/ Muessen neue TOPs auch noch waehrend der ETV zugelassen und diskutiert werden?
4/ Muessen spaet (innerhalb der 14 Tages Frist) eingereichte TOPs noch veroeffentlich werden oder genuegt deren Praesentation waehrend der ETV?
Auch ohne Gruß
Verwalter ruft fristgemaess (lt. Beschlussammlung mit 14 Tage
Frist) zur ETV.
Das braucht man nicht beschliessen - sieht der Gesetzgeber so vor, nicht vergessen: 14 Tage + 3 Tage für den Versand.
1/ in Einladung bereits einige TOPs enthalten.
Es müssen alle TOPs enthalten sein die abzustimmen sind.
2/ Gibt es Fristregeln zur Einreichung (Verwalter oder
Eigentuemer) von TOPs?
Jeder kann einreichen was er möchte.
2/ Kann jemand (Verwalter) TOPs unterschlagen/ unterdruecken?
Nein, jeder kann seine Meinung dazu äußern, prinizipiell muss jeder Punkt aufgenommen und abgestimmt werden sobald es ein Miteigentümer, oder dessen Vertreter und oder der Verwalter es will.
3/ Muessen neue TOPs auch noch waehrend der ETV zugelassen und
diskutiert werden?
Ja, als erstes, nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit kann jeder noch Punkte vortragen.
4/ Muessen spaet (innerhalb der 14 Tages Frist) eingereichte
TOPs noch veroeffentlich werden oder genuegt deren
Praesentation waehrend der ETV?
Jein, meist wird es so gehandhabt das man die akutallisiert Liste erst bei der Versammlung verteilt. Nachteil ist das man so evtl. die Chancen nimmt sich darauf vorzubereiten - anderer seits kann man auch zu Beginn der Versammlung auch jeden Punkt noch einbringen.
Ebenfalls ohne Grüße
danke, aber wegen 14+3 Tage moechte ich noch Rechtsgrundlage wissen (14 ist klar aber wie sind die +3 rechtlich basiert), bitte. Unser Verwalter veroeffentlicht mit Absicht spaet. Anmerkung: die Einladung hat ein Datum (fiktiv/getuerkt?), der Poststempel ein anderes. Was zaehlt und wie beweisbar?
Hier hab ich selbst etwas gefunden zum Thema „TOP Zwangveroeffentlichung“:
http://www.baurechtsurteile.de/immobilienrecht/urtei…
Damit gibts kein Entkommen.
Wenigstens bist du konsequent bei deinen Grußformen
danke, aber wegen 14+3 Tage moechte ich noch Rechtsgrundlage
wissen (14 ist klar aber wie sind die +3 rechtlich basiert),
bitte.
Für eine postalische Zustellung zählt der Poststempel plus drei Tage.
Unser Verwalter veroeffentlicht mit Absicht spaet.
Anmerkung: die Einladung hat ein Datum (fiktiv/getuerkt?), der
Poststempel ein anderes. Was zaehlt und wie beweisbar?
Poststempel auf dem Umschlag
Hier hab ich selbst etwas gefunden zum Thema „TOP
Zwangveroeffentlichung“:
http://www.baurechtsurteile.de/immobilienrecht/urtei…
Damit gibts kein Entkommen.
Noch mal ohne Grüße
tach, noch mal ohne grosse umarmende, kuessende Begruessung wie’s hier bei uns in Fronkraisch ueblich ist.
Also die 3 Tage Regel nimmt mein Streithammel (Verwalter) niemals ohne §§§§ so an. Und WoEigG § 24 Abs. 4 sagt nichts ueber Laufzeiten und Logistik.
Merci vielmals.
Bizous de Fronkraisch.
Hallo,
3/ Muessen neue TOPs auch noch waehrend der ETV zugelassen und
diskutiert werden?Ja, als erstes, nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit
kann jeder noch Punkte vortragen.
Falsch.
Natürlich kann jeder vorbringen, was er möchte, aber eine Abstimmung über TOP’s, die erst während der Versammlung vorgebracht wurden, ist nicht zulässig, auch wenn manche Kollegen es so handhaben.
Ein solcher Beschluss ist anfechtbar, denn ein Eigentümer, der nicht an der Versammlung teilgenommen hat, kann zu recht vorbringen, dass er von dieser Abstimmung überrascht wurde und bei Kenntnis des TOP’s an der Versammlung teilgenommen oder eine Vollmacht erteilt hätte.
4/ Muessen spaet (innerhalb der 14 Tages Frist) eingereichte
TOPs noch veroeffentlich werden oder genuegt deren
Praesentation waehrend der ETV?
Nein, siehe oben - die Frist gilt, auch wenn das in der Praxis oft anders gehandhabt wird.
Gruß, Insel