Wir besitzen eine Eigentumswohnung. Die Wohnungsverwaltung teilte uns mit, dass die Fenster und Türen nicht unser Eigentum wären. Unsere Wohnungseingangstür muß erneuert werden. Man sagt uns, wir müssen diese bezahlen, jedoch sei diese dann nicht unser Eigentum. Häää???
Hallo Janine,
das hört sich wirklich abenteuerlich an. Leider kann ich dazu nichts Verbindliches sagen. Ich würde erst einmal den Kaufvertrag zur Eigentumswohnung ansehen. Dort müssten solche Fragen geklärt sein. Vorstellen könnte ich mir, dass es Einschränkungen bei der Beliebigkeit von Fenster- oder Türsanierungen gibt. Sonst sähen solche Häuser bald aus wie Flickschusterwerk. Ein einheitliches Bild wäre schnell dahin. Aber dass deshalb diese Elemente nicht zur Wohnung gehören sollen, halte ich für ein Gerücht.
Ihr müßt euch wohl einen anwaltlichen Rat einholen, wenn im Vertrag nichts beschrieben ist.
Schade, dass ich nicht mehr dazu beitragen kann.
Viele Grüße aus dem Emsland
Maik
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nicht das alleinige eigentum jedoch das miteigentum prozentual am miteigentumsanteil.
alle miteigentümer beteiligen sich dann prozentual entsprechend ihres miteigentumsanteil.
es kommt sich auch darauf an was in der teilungserklärung steht
Gruß
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Fenster sind Gemeinschaftseigentum
Fenster eines aus Eigentumswohnungen bestehenden Hauses gehören zum Gemeinschaftseigentum. Daher ist die Bestimmung einer Teilungserklärung unwirksam, durch die die Fenster dem Sondereigentumsbereich zugeordnet werden (§ 5 Absatz 2 WEG).
Eine derartige Bestimmung kann jedoch im Einzelfall dahingehend ausgelegt werden, dass der Eigentümer der Wohnung, zu der die Fenster gehören, die Kosten ihrer Instandsetzung tragen muss.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.01.1998, 3 Wx 546/97
NJW-RR 1998, 515
ich hab auch eine Eigentumswohnung und bei uns wird das genauso gehandhabt, Fenster sind zwar Gemeinschaftseigentum/Sondereigentum, aber für die Renovierung hat jeder Eigentümer selbst zu sorgen/zahlen…
Gruß
Annette
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Guten Tag,
in der Tast ist es richtig, das laut dem letzten BGH-Urteil zu dem Thema Fenster und Türen nicht zum Sonder-, sondern zum Gemeinschafteigentum gehören. Für Balkone gilt das übrigens auch. Für Gemeinschaftseigentum kommt auch die Wohneigentumsgemeinschaft auf, d.h. jeder Eigentümer ist an den Gesamtkosten über den Schlüssel seiner Miteigentumsanteile beteiligt.
Die Kosten müssen also entweder über die Instandhaltungsrücklage oder über das laufende Konto der Gemeinschaft beglichen werden und tauchen am Ende des Jahres in der Abrechnung als Reparaturkosten bzw. als Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage wieder auf.
MfG
Frank Loock
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Sorry, da kann ich leider nicht weiter helfen - bitte den Juristen fragen!
MfG
Anggond
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Hallo Janine
ich kenne mich nicht vertragsrechlichen Angelegenheiten aus,jedoch sollte in deinen Unterlagen vermerkt sein,was du gekauft hast,weiterhin werden bei
Eigentumswohnungen durch alle Eigentümer Rücklagen für Reparaturen gebildet.Hier solltest du dich noch einmal
erkundigen was deine Rechte sind.
MfG Achim
Wir besitzen eine Eigentumswohnung. Die Wohnungsverwaltung
teilte uns mit, dass die Fenster und Türen nicht unser
Eigentum wären. Unsere Wohnungseingangstür muß erneuert
werden. Man sagt uns, wir müssen diese bezahlen, jedoch sei
diese dann nicht unser Eigentum. Häää???