Wohneigentum / Gebäudeversicherung/ Hausverwaltung

Guten Tag,
folgendes Problem, wo ich um Beratung sehr dankbar wäre:
bin aus meiner Eigentumswohnung (kleinere Mieteinheit innerhalb grossem Wohnblock) ausgezogen und habe diese vermietet. Bei meinem Auszug ist ein Wasserschaden entstanden; beim Wiederaufdrehen der Hähne muss sich eine Dichtung (am eigens eingebauten Geschirrspüler) gelöst haben und Wasser lief eine Nacht vorerst unbemerkt, als die Wohnung gerade leer stand. Wasser lief dann in die Wohnung drunter, so wurde der Schaden bemerkt und behoben. Der Handwerker meinte da sei eine falsche T-Dichtung verwendet worden und da müsse dauerhaft in kleinen Mengen schon Wasser ausgetreten sein. Der Handwerker wurde von der Hausverwaltung beauftragt, nach anfrage von mir wer für die Rechung aufkommen muss, sagt Hausverwaltung, dafür käme die Gebäudeversicherung auf. Mieterin zog ein. Mieterin zog ein und beklagt sich nach 3 Wochen über Schimmel, auch der Mieter drunter hätte starkes Schimmelaufkommen. besorge meiner Mieterin Schimmelentferner, weise sie über Lüften, heizen ein und stelle ein entfeuchtungsgerät auf.
Frage Hausverwaltung wies beim Mieter drunter aussieht das sie sich drum kümmern da sie ja über die Gebäudeversicherung handlen. Hausverwaltung merkt an, das Möglichkeit besteht das die Gebäudeversicherung in Regress geht und sich an mich ( Verursacher) wendet wenn die Kosten zu hoch werden. Ich erwähne das ich zur Not eine Haftpflicht habe die ja zumindest für die Fremdwohnung aufkommen würde.
Ohne weitere Absprache mit mir schaltet Hausverwaltung Fachfirma ein, die jetzt seit 3 Wochen in BEIDEN Wohnungen grosse Trocknungsgeräte aufgestellt hat, mit Bohrungen in Wände und Fliessen- auch die Tapeten wurden teilweise entfernt. Ich erfuhr das alles erst nach Einleiten der Sanierung über meine Mieterin, die inzwischen auch aufgrund des Lärms in Zwischenmiete andersweitig wohnt (habe Miete und NK seither zurückerstattet). Hausverwaltung ist unkommunikativ.
Muss ich befürchten das ich nacher immense Kosten doch selbsr tragen muss- obwohl ich direkt niemand beauftragt habe? Wie soll ich mich verhalten wenn Geldforderungen an mich im Nachhinein gestellt werden?
Ganz grossen Dank wenn jemand Rat gibt!

Hallo Kleopatra,

Das kenne ich nur ZU GUT!!!
Selbiges hatte ich letztes Jahr, durch eine durchgerostete, alte Heizungsleitung.
Das Wasser hatte sich über Wochen tropfender Weise langsam aber sicher durch 3 Etagen ge-„sogen“ und keiner hatte es bemerkt, da es sich durch das Mauerwerk durch Wohnräume gesogen hatte, die sehr selten betreten wurden. Es bahnte sich hinter Schränken seinen Weg, bis man im Keller dann, ein „heiße Bad“ von dem Heizungswasser, nehmen konnte… ;-(

Bei einem solchen Wasserschaden reicht ein herkömmliches Trocknungsgerät,- wohlmöglich aus dem Baumarkt,- definitiv nicht aus!

Die Feuchtigkeit würde sich weiter in den Wänden verteilen und noch größeren Schimmelbefall auslösen, der sich dann nur NOCH aufwändiger entfernen ließe.
Das hat dann auch nichts mehr mit „richtig Lüften“ zu tun, denn die Feuchtigkeit (hier ist wohl eher von Nässe zu sprechen) ist im Mauerwerk und muß deswegen mit den professionellen Trocknungsgeräten mit einem Abluftschlauch nach draußen, mindestens 3 Wochen lang völlig ausgetrocknet werden.

Das Ausleihen und Aufstellen der Geräte ich nicht das einzig kostspielige an der Sache, sondern der Stromverbrauch!
Denn die Dinger ziehen Strom wie verrückt!!!

Da kann so ein Schaden schon mal locker auf 4.000,- bis 7.000,- EUR kommen (anschließende Instandsetzungen nicht mitgerechnet…)

Da es aber Deine Eigentumswohnung ist, hätte die Hausverwaltung aber meines Erachtens die Firma nicht eigenständig und ohne Deine Zustimmung bestellen dürfen, denn es wäre Deine Sorgfaltspflicht als Eigentümerin/Vermieterin gewesen.

Als Eigentümerin der Wohnung müßtest Du aber normaler Weise eine Leitungswasser-Versicherung haben, die für solche Schäden aufkommt,- selbst wenn die Spülmaschine ohne Handwerker eingebaut wurde.

Die Haftpflichversicherung würde dann im Anschluß eintreten für evtl. Sanierungsmaßnahmen (Tapete, Teppich, Maler, etc.)

Mein Rat:
Trete so bald wie möglich einem Eigentümer-Verein bei.
Kosten ca. 40,- EUR im Jahr.
Diese Vereine bieten kostenlose Beratungen für Eigentümer an.
Dort wird man Dir professionelle Antworten, GENAU FÜR DEINEN FALL geben können.
Das Geld ist gut angelegt, denn es wird nicht Deine letzte Frage als Eigentümerin die vermietet, an einen Anwalt für Mietrecht sein, so leid es mir tut!

Ich habe seit 12 Jahren ein Mehrfamilienhaus mit 4 Mietparteien und weiß sehr gut, was da alles auf einen/Dich zukommen wird…!
Denn besonders wenn es zum Auszug eines Mieters kommt, dann wird’s meist richtig „zickig“.
Wer hat welche Pflichten und kommt wofür auf und hat was, während der Mietdauer oder beim Auszug beschädigt.
Ich hatte heute gerade wieder mal GENAU so einen Fall…

Da Du noch recht unerfahren als Vermieterin zu sein scheinst, würde ich Dir außerdem dringend zu einer Vermieter-Rechtschutzversicherung raten.
Bei einer Jahresgesamt-Mieteinnahme von ca. 8.000,- für 1 Wohnung, kostet Dich das ca. 140,- bei einer Selbstbeteiligung von 250,- EUR pro Fall.
Die kannst Du aber steuerlich wieder geltend machen.

In jedem Fall brauchst Du als Vermieterin VIEL NERVEN, VIEL WISSEN, VIEL TOLERANZ und VIELE Beruhigungs-Tee’s…

Hoffe ich konnte Dir etwas weiter helfen!
Viel Erfolg und berichte!
Gruß
Barbara

Hallo Kleopatra, also grundsätzlich gilt wer beauftragt bezahlt - für die Folgeschäden tritt wohl die Gebäudeversicherung ein d.h. alle fest installierten Teile wie Teppich, Wände, Bodenbelag, Tapeten - inwieweit die Gebäudeversicherung Regress nimmt, kann ich nicht beantworten - je nach Geb.Versicherung zahlt diese auch die anderweitige Unterbringung Ihrer Mieterin bzw. irgendeinen Tagessatz - bitte von Hausverwaltung Vertrag Gebäudeversicherung anfordern und selber prüfen - oder HV fragen - in einem ähnlichen Fall hat die Geb.Versicherung auch Küchenabbau und aufbau wegen Trocknung etc. bezahlt, ebenso eigengeleistete Arbeitsstunden für Ausräumen, Einräumen usw.

Hallo,

Ihre Beschreibung klingt sehr kompliziert und hat viele markante Details, da wuerde ich am besten mal die Organisation Haus&Grund oder einen Anwalt konsultieren. Leider kenne ich mich in so einem speziellen Fall nicht genug aus, als das ich raten kann wer wass bezahlen muss. Auch die Versicherung kann man ansprechen, fragen Sie die Hausverwaltung nach einer Kopie wenn diese nicht bekannt ist.
Sorry das ich nicht mehr Infos habe.
Gruss BMilz

Hallo Klepatra,

gehen wir von einer „normalen Gebäudeversicherungspolice“ aus.

Sollte dies der Fall sein, trägt die Wohngebäudeversicherung die Trocknungskosten sowie auch die Mietausfallkosten.

Ich würde an Deiner Stelle die Hausverwaltung schriftlich um STellungnahme bitte und um eine Kopie der Wohngebäudeversicherung bitten. Falls Du die Kopie nicht erhalten solltest, kannst Du auch bei Deiner BAnk nachfragen. Alle Banken wollen zu Beginn einer Finanzierung eine Kopie der Gebäudeversicherung haben. Dann würde ich den Versicherer selbst anrufen und mich erkundigen.

Normalerweise kannst Du davon ausgehen, dass Du für diese Kosten nicht aufkommen musst. Zumal Du nicht den Auftrag vergeben hast. Es gibt eine Leitsatzt „Wer beauftragt … zahl“. Natürlich gibt es auch hier ausnahme.

Obwohl Du nicht viel zu befürchten hast, sei aktiv und bemühe Dich weiterhin um eine schriftliche Stellungnahme und versuche an den Versicherer heranzutreten.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Sonst einfach nochmal melden.

LG Janine

Hallo Janine
Danke ganz herzlich für die schnelle Antwort! Was meinst Du genau mit schriftlicher Stellungnahme, was sollte dieses Schreiben in etwa beinhalten?
Der Verlauf der Abwicklung war aus meiner Sicht ja bisher sehr unbefriedigend- hatte nie mit Handwerkern Kontakt und war erst im Nachhinein im Bilde was genau gemacht wird (nur Über Mieterin) trotz mehrmaligen Anrufen bei der Hausverwaltung.
Ich hatte der Mieterin ein Schreiben rausgeschickt bez. Mietrückerstattung und habe ihr die gesamte Miete, vorerst für den laufenden Monat, auch die NK zurückgezahlt, da sie mit Baby in der Wohnung nicht bleiben konnte/wollte. Soll ich das Schreiben auch mitschicken um den Mietausfall (wenigstens anteilweise) evt. auch zurückerstattet zu kriegen?
Lg K.

Danke für die schnelle Rückmeldung und die brauchbaren Tipps! Gerne berichte ich wenn es Neuigkeiten über den Weiteren Verlauf gibt.
LG K.

Hallo,

grunsätzlich gilt: wer beauftragt, zahlt.
Ich empf. dennoch, die Haftpflichtvers. zu informieren.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Kleopatra
Zunächst sei zu erwähnen dass der Handwerker mit seiner Feststellung ( über längere Zeit Wasseraustritt) logischer Weise richtig liegt, ansonsten währen garantiert Fließgeräusche zu hören gewesen.Du schreibst, dass der Wasseraustritt am Geschirrspüler war und nicht im Leitungsnetz ( Abgang vom Wasserhahn)!Das ist eher ein Fall für die Hausratversicherung u. private Hapfpflichtvers. Das verhalten der Hausverwaltung dass schnelle ,dauerhaft wirksame Maßnahmen eingeleitet wurden,um eventuell dauerhafte Gebäudeschäden zu vermeiden, ohne Deine Zustimmung einzuholen, ist rechtens.
Deine Aufgabe muss es sein, Deine private Haftpflicht u. Hausratvers. zu informieren damit eine rechtzeitige Schadensmeldung bei ihnen eingeht und eine Vorabprüfung erfolgen kann. Diese Versicherungen werden Dir mitteilen wie Deine Rechtslage ist bzw.für welche Art von Schäden sie aufkommen.
Ich wünsche Dir einen zu 100% abgedeckten Verlauf ohne dass Dein Weihnachtsfest getrübt wird.
Viel Glück
Sueden78

Danke für die Auskunft und die guten Wünsche.
ich wünsche ebenfalls frohe Weihnachten und ein gutes, gesundes neues Jahr

danke für Ihre Auskunft, ja die Haftpflicht habe ich vorsichtshalber auch schon informiert.
MfG K

grunsätzlich gilt: wer beauftragt, zahlt.
Ich empf. dennoch, die Haftpflichtvers. zu informieren.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Trotzdem vielen dank für Ihre Mühe und Antwortschreiben.
MfG K.

Normalerweise schickt die Versicherung ihren eigenen Gutachter, der feststellt, ob die Schäden durch die Versicherung gedeckt sind. Zur Beseitigung der Schäden arbeiten die Versicherungen oft mit Vertragsfirmen zusammen. Es kann aber auch sein, dass die Hausverwaltung eine Firma beauftragt, mit der sie gewöhnlich zusammenarbeitet. Im Hausverwaltungsvertrag müsste geregelt sein, ob Du die Versicherung bestimmst und bestimmen kannst, welche Firmen beauftragt werden. Wenn die Hausverwaltung da vertraglich freie Hand hat, ist es eben ihre Entscheidung. Egal ob Du oder die Hausverwaltung für die Versicherung laut Hausverwsaltungsvertrag der Ansprechpartner war, solange Du nichts getan hast, das die Versicherung in ihren Verträgen nicht deckt, verstehe ich nicht, was der Regressgrund sein könnte. Man könnte mißtrauisch danach suchen, ob die Hausverwaltung vielleicht irgendwas versaubeutelt hat oder mit doppeltem Boden arbeitet, beispielsweise ein Interesse an überhöhten Preisen der Firma hat. Da müsstest Du aber mit Anwalt und harten Bandagen Beweise auffahren. Vielleicht gibt es eine einfachere Erklärung. Zweifellos kann die Trocknung der Wohnungen aufwendig sein und muß gut gemacht werden. Möglich ist ja, dass die Hausverwaltung fest damit rechnet, mit Einreichen der Rechnungen für die Trocknung bei der Versicherung ihren Teil erledigt zu haben. Dass die Hausverwaltung etwas zu Regress anmerkt, würde mich jedenfalls dazu veranlassen, mich bei Haus und Grund oder einem anderen Vermieterverein beraten zu lassen. Nur wenn die Versicherung von Dir selbst über einen guten Versicherungsmakler abgeschlossen wurde, wäre er ein Ansprechpartner, der in leichten Fällen klären könnte, ob Du was zu fürchten hast. Wenn Du bei Haus und Grund einen Überblick über Deine Situation bekommen hast, und Vertragspartner der Versicherung bist (und nicht die Hausverwaltung), reicht je nach Situation ein Anruf beim Sachbearbeiter der Versicherung um das Ganze klarzustellen. Wenn von dort keine eindeutige Antwort kommt, wäre es geschickt, sich bei Haus und Grund mit einem Anwalt abzustimmen, was Du im Falle eines Falles tun könntest. Wobei Anwälte mit Vorsicht zu genießen sind. Sie machen die Entscheidung zu prozessieren allein vom Willen des Mandanten abhängig, weil es für sie nicht immer von Vorteil ist, eine ehrlichen Einschätzung der Chancen zu geben. Erkundige Dich am Besten sofort bei einem Makler für Rechtsschutzversicherungen, ob Dein Fall durch eine private Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden könnte. Das wäre ein Glücksfall, und Du mußt einige Zeit vor in Anspruch nehmen des Rechtsschutzes Mitglied geworden sein. Wenn Du nur als Vermieter Mitglied eines Rechtsschutzes werden kannst, um in dem Fall abgesichert zu sein, ist die Versicherung unter Umständen so teuer, dass andere Wege besser sind.

Hallo buzzz!
Ich danke sehr für die Informationen! Danke dass Du dir die Zeit und Mühe gemacht hast mir weiterzuhelfen!
LG K.

Hallo Kleopatra,

grundsätzlich gilt in der Wohngebäudeversicherung, dass bei Leerstand unter anderem die Leitungsrohre
entleert werden müssen und entleert gehalten werden müssen.
Das ist eine Obliegenheitspflicht des Versicherungsnehmers (hier: Eigentümergemeinschaft/jeder einzelne
Eigentümer).
Es kann durchaus sein, das der Wohngebäudeversicherer wegen des Schaden in der Wohnung unter Ihnen bei Ihrem
Haftpflichtversicher Regress nehmen will. Um die Frage beantworten zu können, wäre es wichtig die konkreten
Bedingungen Ihres Wohngebäudevertrages zu haben. Sie sollten sich diese von Ihrer Hausverwaltung besorgen,
und dort bei Leitungswasser nachlesen welche Voraussetzungen für einen ersatzpflichtigen Schaden erfüllt
sein müssen.

Die Trocknungsmaßnahmen sind zur Schadenminderung erforderlich, und aller Wahrscheinlichkeit durch den
Wohngebäudeversicherer veranlasst bzw. freigegeben worden.

Ob die Versicherung auch Sie persönlich in Regress nehmen kann, kann ebenfalls erst nach Studium der
Versicherungsbedingungen beantwortet werden.

Ich hoffe das hilft etwas weiter.

Mit freundlichen Grüßen

A. Hochhaus

Hallo Kleopatra!

Nach einem Wasserschaden dieser Größe muss fachmännisch getrocknet werden. Sonst gibt es dauerhaft Probleme, u. a. durch Schimmel, wie du es bereits erlebt hast. Die Fachfirma haftet dann auch dafür, dass es trocken ist.

Du darfst natürlich die Arbeiten selbst ausführen und erhälst dann Material und Arbeit erstattet. Würde ich aber nur dort empfehlen, wo du dich auskennst. Den Rest sollen Fachfirmen erledigen. Die Gebäudeversicherung erstattet die Schäden zum Neuwert, die Fachfirmen haften für ihre Arbeit.

Solltest du tatsächlich Post von der Gebäudeversicherung bekommen, gib es einfach deiner Privathaftpflicht weiter. Damit sollte es für dich erledigt sein.

Eventuell wäre es ratsam, deine Haftpflichtversicherung anzupassen. Das macht aber dein Versicherungsfuzzi.
Auch deine Mieterin solltest du fragen: Eine Privathaftpflicht sollte sie in jedem Fall haben, empfehlenswert auch eine Hausratversicherung.

Grüße
M

Hallo,
sorry, leider war ich die letzten Monate etwas zu selte online, daher habe ich die Anfrage noch nicht gelesen. Ist das Thema denn aktuell?

Grüße