Hallo,
wenn man eine Wohnung besitzt, und es treten am Gemeinschaftseigentum (die Wohnung betreffend) Schäden auf, z. B. Balkongeländer kaputt, Abwasserrohre defekt, Fussboden bricht ein usw., und die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat, über die Hausverwaltung die Schäden beheben zu lassen, aber nichts erfolgt, wer ist für die Schäden haftbar (Verluste bei Miete oder Verkauf)?
Für Hinweise Dank und Gruß
Klingholz