Wohneigentum + Handwerker-Rechnungen

Guten Tag Wissende,

ist es richtig, dass man die Rechnungen von Handwerkern in 2 bzw. 3 aufeinander folgenden Jahren als Sonderausgaben einreichen kann?
Es handelt sich im konkreten Fall um eine komplette Badsanierung und eine Balkonverglasung.
Im Voraus Danke für die Antworten - Iso.Osi

Bei selbst genutzten Wohneigentum können die Lohn-, Arbeits-, Maschinenkosten der Handwerker gemäß § 35a EStG abgesetzt werden und zwar mit 20% dieser Aufwendungen. Material usw. geht nicht, daher muss die Rechnung die o.g. Kosten getrennt ausweisen, was viele Handwerksbetriebe auch schon so machen. Hauptvordruck Seite 4 unten.

http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C34033980_N95…