Wohneigentum im Steuerrecht

Hallo,

wir hatten neulich im Freundeskreis eine heftige Diskussion - gibt es eigentlich noch irgendwelche Möglichkeiten, Wohneigentum steuerlich geltend zu machen?

Vilen Dank schon jetzt für Eure Antworten.

Liebe Grüße
Sabine

Hallo Sabine,
genaueres kann ich darüber leider auch „noch nicht“ sagen. Wir stehen gerade davor, uns ein Haus zu kaufen. Unser Steuerberater hat allerdings darauf hingewiesen, dass man Wohneigentum nur als Werbungskosten anrechnen lassen kann wenn man vermietet. Ansonsten wohl keine Chance…
Gruß Tanja

Hallo,

wir hatten neulich im Freundeskreis eine heftige Diskussion -
gibt es eigentlich noch irgendwelche Möglichkeiten,
Wohneigentum steuerlich geltend zu machen?

Eigennutzung vorausgesetzt, bietet wohl die letzte verbliebene Möglichkeit der § 10f EStG, allerdings nur für Baudenkmäler und Gebäuden in Sanierungsgebieten.

Grüße
Chris

Für nach dem 31.12.2005 angeschaffte (Kaufvertragsdatum maßgebend) oder hergestellte (Bauantragsdatum maßgebend) eigengenutzte Gebäude gibt es keine Eigenheimzulage mehr.

Somit verbleibt nur die sogenannte Denkmal-Abschreibung, die schon genannt wurde.