Hallo,
in einem Mehrfamilienhaus (Eigentumswohnungen) möchte eine Partei einen Kaminabzug an einer Hausaussenwand (kaum einsehbare Hausecke) anbauen. Hierzu bedarf es der Genehmigung der Eigentumswohnungseigentümer. Typischerweise einstimmig.
Es soll aber eine Ergänzung/Änderung dahingehend geben (WEG, BGB, BGH?), dass nicht eine einstimmige Zustimmung erforderlich ist, wenn sich aus der Massnahme auch ein Vorteil für die Gemeinschaft ergäbe. Hier würde beispielsweise der Kamin zur Reduzierung der Heizkosten beitragen, nicht nur für den Kaminbauenden Eigentümer sondern auch für die Gemeinschaft, da ca 30% der Heizkosten grundsätzl. auf alle Eigentümer umgelegt wird.
=> Kennt jemand diese Ergänzung/Änderung im Detail und kann diese teilen?
Ein Eigentümer argumentiert mit Dreck auf der Dachterasse durch Russ/Feinstaub durch den neuen Kamin.
=> Kann dieses Argument entkräftet werden?
Vielen Dank für die Unterstützung!
Gruss
Sehr geehrter Forumsteilnehmer,
Antworten auf Ihre Frage finden Sie in § 22 WEG.
Gruß
Lars Timmermann
www.laren-property.de
Für solche Fälle, die absolut keinen Vorteil für die übrige Geminschaft bringen, indem ausschließlich der „Begünstigte“ einen solchen Vorteil zu erkennen glaubt, ist ein allstimmiger Beschluß erforderlich.
Hallo,
es stimmt, im WEG wurde es für die leichtere Beschlussfassung ermöglicht, dass bestimmte Beschlüsse nicht mehr vollzählig, sondern mit einer Mehrheit der Eigentümer beschlossen werden können.
Ob dieser Fall dazugehört, kann ich nicht sagen.
Ob der Kaminzug wirklich Vorteile für alle Eigentümer bringt, erscheint mir zweifelhaft. Tipp: Verwalter und Heizungsingenieur dazu befragen- die könnten es besser wissen als ich 
Für wen soll der Kamin sein, für einen Eigentümer oder für alle? Die Einsparung ist doch wohl für einen Eigentümer berechnet!
Wenn der Kamin hoch genug über das Dach ragt, Experten fragen, gibt es keine zusätzliche Rauch oder Rußbelästigung. Bei bestimmten Baumaßnahmen ist keine 100% Zustimmung mehr erforderlich