Wohneigentum und probleme mit Hausverwalter

Hallo,Folgendes Problem.

Ich wohne seit 7.2007 in einer Eigentumswohnung.
Als eine Nachbarin mich auf die „gartenpflegekosten“ aufmerksam machte und meinte der Herr Gärtner würde viel zuviel geld bekommen,hakte ich nach und verfolgte seine arbeiten.Siehe da:
Er knöpft 11 Mietern/Eigentümern 20 eu ab,macht 220 eu im Monat ,ist aber kaum am arbeiten!!Dieses jahr habe ich ihn max 7 mal im garten gesehen,d.h er bringt definitv keine leistung für sein geld,in den wintermonaten ab november bis märz ist er eh nicht anwesen auch da bekommt er das geld überwiesen.

Diesen misstand habe ich dem Verwalter mitgeiteilt und um detailierte arbeitszeiten udn abrechnung gebeten.Nix!
Lediglich die auffoderung und mahnung das ich mit meinem wohngeld in rückzug bin,da ich die 20 eu für gartenpflege nicht mehr bezahle.
Es wurde alles im deckmantel der eigent.versammlung zwar abgestimmt udn rectlich abgesichert,aber ich sehe das einfach nicht ein ,warum der kerl jährlich 2.800 eu bekommn soll ,wo er doch max 20 tage im ganzen jahr tätig ist.

Bitet helft mir,wie kann ich vorgehen???Kann ich den anziegen beim Zoll??wegen schwarzarbeit??

Der Verwalter setzt den Willen der Eigentümer um.
Der Willen der Eigentümer artikuliert sich in den Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
Somit wäre es von Interesse was die Gemeinschaft im Bezug auf Gartenpflege beschlossen hat.
Wie lautet der Vertrag mit dem Beschäftigten?

Ich sehe nicht die Möglichkeit das Hausgeld eigenmächtig zu kürzen.
Wenn die Mehrheit es für richtig findet jemanden fürs „Nichtstun“ zu bezahlen, wird das ersteinmal ok sein.

Sollte der Verwalter ohne Einverständnis der Eigentümer Schwarzarbeit zulassen ist das keine ordnunggemäße Verwaltung.

Es ist bürgerpflicht Gesetzesbruch abzustellen.

Also solltest du durch Einsicht in die Unterlagen, zu der du jederzeit in den Räumen des Verwalters innerhalb der Geschäftszeiten berechtigt bist klären, wie die Vertragsgrundlagen sind.

Fazit: ohne weiter Informationen sehe ich in deiner Zahlungsverweigerung einen Rechtsbruch. Wer sein Hausgeld nicht zahlt, muss damit rechnen, dass die restlichen Eigentümer die Wohnung zwangsweise versteigern lassen. Gut wegen der 20 € wird das nicht passieren.

Bei 20 € Stundenlohn muss man nur 11h im Monat arbeiten um auf 220€ zu kommen.

7 von dir beobachtete Arbeitstage (8h) in 5 Monaten machen 56h. Das kommt dann schon hin mit den 11h im Monat.

Wenn das ganze auf 400€ erfolgt sind von den 20€ rund 4€ Abgaben. Dann noch den Anspruch auf Urlaub abrechnen, macht einen Stundenlohn von 15€ für den Mann.

Kann ja sein, dass er auch krank war. Dann bekommt er sein Geld auch ohne Arbeit.

MfG
uwe

Guten Tag!

Wundert mich, dass ihr einen Gärtner mit monatlicher Pauschale habt?!
Ich gehe mal eher davon aus, dass es sich hier um einen Hausmeister handelt. Und der hat noch mehr Aufgaben, als nur den Garten.
Gibt es denn bei euch in der Wohnanlage keinen Beirat oder einen Eigentümer, der sich gut mit dem Haus und der Verwaltung auskennt?
Frag den doch einfach mal, vielleicht kann er dir erklären, was der „Gärtner“ alles macht und wie die Bezahlung geregelt ist.
Meist ist der Beirat auch Rechnungsprüfer und hat so einen tieferen Einblick.

Und wenn Preis-Leistung wirklich nicht in Ordnung ist, findest du unter den 10 Mitbewohneren, egal ob Mieter oder Eigentümer, mit Sicherheit noch mehrere Mitstreiter. Denn zuviel zahlen will keiner.

Ach ja, zum Abschluss zahlen:
Das Hausgeld musst du komplett bezahlen, da ziehst du mit Sicherheit den Kürzeren - und mit Gebühren etc. wird es nur noch teurer…

Viele Grüße
Magic

Hallo Fergi,
also da sehe ich nur eins: den Beirat (wird von der Versammlung gewählt) zu dem Verwalter schicken und die Unterlagen zur Einsicht anfordern; das darf der.
Da müssen ja Abrechnungen für den Gärtner zu sehen sein, seine Sozialversicherung etc. Haut das nicht hin, sollte die Verwaltung auf Beschluss der Gemeinschaft einen anderen Gärtner anstellen. Will sie das nicht, sollte die Berufsgenossenschaft eingeschaltet werden, denn offiziell darf die Verwaltung keine Schwarzarbeit vergeben.
Grüße
Henning

Hallo,

leider haben Sie nicht geschrieben, ob Sie die Eigentumswohnung mieten oder als Eigentümerin selbstnutzen - ich gehe vom letzterem aus.

Ähnliche Probleme sind mir als Beiratsmitglied und selbstnutzender Eigentümer bekannt.
Hier sollten Sie vorher prüfen, was eigentlich GENAU hinter diesen „Gartenpflegekosten“ steckt. Oft sind nicht nur Gärtnerkosten, sondern auch z.B. Gartengeräte, Entsorgung der Grünabfälle, Parkplatzreinigung, und und und drin. Als Eigentümerin haben Sie Einsichtsrecht, und können vor Ort im Büro des Verwalters (Termin machen!) die entsprechende Rechnungen für das letzte Jahr einsehen. Dies mag aber meiner Erfahrung keine Verwaltung (wer lässt sich schon gerne in die „Akten“ schauen?), deshalb würde sich ein VORHERIGER Anruf bei dem einen oder dem anderen Verwaltungsbereit (die auch Eigentümer sind) womöglich lohnen. Die Beiräte prüfen die jährlichen Jahresabrechnungen und müssten eigentlich ganz genau wissen, was sich hinter „Gartenpflegekosten“ verbirgt.
Ich würde auf jeden Fall den Beiräten ebenfalls Ihre Protokolle als Kopie zukommen lassen. Für die ist solche Information beim Prüfen der nächste Jahresabrechnung ein Gold wert.

Zudem müssen Sie in Erfahrung bringen, was eigentlich beauftragt wurde. Was steht in dem Beschluss? Wie viele Stunden muss der Gärtner im Jahr leisten?

Wenn Sie aber als Mieterin wohne, empfehle ich Ihnen die Mitgliedschaft in einem Mieterverein. Dort trifft man oft, auf kompetente Anwälte mit viel Erfahrung - fast zum 0 Tarif.

Egal was Sie also vorhaben - ob Anzeige oder Klage - Sie brauchen zunächst weitere Beweise.

Ich hoffe das hilft

Hallo fergi82,
juristische Hinweise darf ich Dir an dieser Stelle leider nicht geben, aber folgende Tipps aus der Praxis:
a) Dein Einbehalt vom Hausgeld ist nicht zulässig, auch wenn Du mit Deiner Meinung Recht hast. Zahle schleunigst nach, denn der Verwalter dürfte Dir jetz schon einen gerichtlichen Mahnbescheid schicke und Dich mit den Kosten belasten.
b) Lass Dir vom Verwalter den Gartenpflegevertrag in Kopie geben oder nimm beim Verwalter Einsicht in den Vertrag. Das kann Dir nicht verweigert werden.
c) Hole ein Vergleichsangebot ein. Dann weisst Du, was eine vergleichbare Firma nehmen würde.
d) Beantrage für die nächste Eigentümerversammlung, dass der Gartenpflegedienst im Treppenhaus einen Aushang abzeichnen muss (mit Datum und gebrauchte Zeit), sobald er Arbeiten ausführt. Dann kann jeder kontrollieren, ob die Arbeiten wirklich ausgeführt wurden.
e) Lass Dir von der Verwaltung nachweisen, wie die Bezahlung versteuert wird.

Mit freundlichen Grüßen aus Magdeburg

K. Körner

Hallo fergi82
Ich schreibe dir als Hausverwalter mit ahnlichen Problemen
Als erstes muss ich sagen dass die Androhung das Hausgeld zu reduzieren oder nicht zu bezahlen der falsche Weg ist und alle dadurch entstehende Kosten zu Deinen Lasten ( Wohngeldklage, Zusatzkosten an die Hausverwaltung u.a.)entstehen.
Dein Recht ist dass du eine Kopie des Gärtnervertrags bekommst in dem Alle ausführenden Leistungen einzeln mit Kosten aufgeführt sind. Es ist weiterhin zu prüfen ob eine Pauschale o. eine Auflistung nach erbrachten Leistungen vereinbart ist. Auf alle Fälle rate ich Dir dieses Thema bei der nächsten Eigentümerversammlung als Tagesordnungspunkt abzuarbeiten.
Ich kann Dir meine Lösung wie ich sie praktiziere empfehlen : Wir haben diese Leistungen als Hausteam mit einem Stundensatz 15€, an alle Hausbewohner abgegeben d,H. wenn jemand Gärtnerische Hausdienste übernimmt (Rasen mähen, Unkraut jäten usw.)so schreibt er dies an die Hausverwaltung und bekommt es gutgeschrieben. Zusatzleistungen werden extra ausgeschrieben. Das geht aber nur über einen Beschluss.
Ich hoffe ich kann Dir weiterhelfen
gruß
Sueden78

Hallo, es gibt zwei Möglichkeiten. Die beste ist Du ziehst aus der Wohnanlage aus.
Die 2 beste Du suchst Dir Verbündete Miteigentümer und ihr fasst auf der nächsten Eigentümerversammlung einen Mehrheitsbeschluss. Dann könnt ihr bei verstoss gerichtlich vorgehen.
Von einer Anzeige würde ich absehen wenn ich nichts beweisen kann.
Und als Verwalter würde ich gegen Sie einen Mahnbescheid erwirken wegen Zahlungsrückständen.
Als Eigentümer darf ich nicht einfach mein Wohngeld kürzen.
PS: Bin selber Eigentümer und habe einen stinkfaulen Verwalter.
Gruss Hermann

Hallo fergi82,

wenn 20 € vereinbart sind ist das OK und du kannst nichts machen.
Woher weist Du, dass er schwarz arbeitet und nicht die Einnahme versteuert?

Bis später, Ecky1