Meine Frage:
Bin zur Hälfte Eigentümer eines EFH. Die andere Hälfte gehört meiner ehemaligen Lebensgefährtin. Haben uns getrennt. Sie wohnt weiter in dem Haus. Die laufenden Kosten werden zur Zeit vollständig von mir getragen.
Möchte jetzt aber von meiner Ex rd. € 350,-- Miete verlangen. Kann ich die Kosten für das Haus dann voll absetzten oder nur zur Hälfte? Er kennst sich da aus!
Lieber keine, als eine falsche oder nur halb korrekte Auskunft. Bitte frage hierzu einen Steuerberater.
Hallo,
als was läuft die Immobilie steuerrechtlich (Eigentümergemeinschaft,
Beteiligung, selbst genutzte Immobilie, Arbeitszimmer?
Willst du die 350 € als VuV(Vermietung und Verpachtung) angeben ?
Zahlt deine Ex Nebenkosten ?
Gibt es einen Hausverwalter und eine Nebenkostenabrechnung ?
die miete kannst du vollansetzen , außer wenn du noch imn lohn ind brot stehst solltest du dies bei der einkommenssteuer angeben??? aber was das Finanzamt nicht weiß macht ihm nicht heiß…
hallo,
ich denke, dass man die Kosten für einen hälftigen Anteil am Eigentum, auch nur zur Hälfte absetzen kann.
Es sollten auch die laufenden Kosten je zur Hälfte getragen werden.
Wenn einer auszieht, muss man sich einigen, ob der andere für die eben andere Hälfte jetzt Miete bezahlt und auch die laufenden Kosten gehen dann auf den „Bewohner“/Nutzer über.
Leider ist bei einer Trennung es oft so, dass Streit vorprogrammiert ist, weil entweder der einzelne die finanziellen Mittel nicht hat, es allein zu bestreiten. Und der, der ausgezogen ist wird das Haus nicht unentgeltlich überlassen wollen…
Folge: Verkauf
Hallo,
welche Kosten (Abschreibung, Zinsen, Grundsteuer, Wasser, Gas, Wartung Reparaturen) wollen Sie absetzen? Es gibt Kosten, die der Eigentümer tragen muss, die können Sie zu 50 % absetzen, da Ihnen ja nur die Hälfte des Hauses gehört. Die anderen Kosten, die normalerweise auch bei einer Vermietung der Mieter als Betriebskosten tragen muss, muss Ihre EX übernehmen.
MfG
Kley
Hallo,
da muss ein Steuerberater helfen… aber auf jeden Fall einen Mietvertrag machen!
Gruß
dolphine
Hallo,
ich bin da leider überfragt. Sorry.
Viele Grüße
Regina
Hallo,
steuerrechtliche Fragen kann ich leider nicht beantworten, da ändert sich ja öfter mal was. Ich würde einen Steuerberater befragen. I.d.R ist es ja auch so, dass der Bewohner die Nebenkosten trägt.
LG
War leider sehr im Streß, daher jetzt erst:
nicht mein Gebiet, bin eher Techniker - Schönheitsreparaturen, Mietmängel etc.
Sorry, Haider