Hallo,
ob es eine „Vereinigungserklärung“ gibt, weiß ich nicht. Ich frage mich, ob man die braucht. Wenn man geteiltes Eigentum (zwei Eigentümer) zusammenführen will, kann man das jederzeit tun (Vertragsfreiheit). Man muss entscheiden, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden soll, und damit geht man zum Notar. Das kann per Kaufvertrag geschehen oder als Schenkung. Je nach Verwandtschaftsgrad sind Schenkungen bis zu unterschiedlichen Höhen steuerfrei. Es kommt auch darauf an, welche Rechte der jetzige Eigentümer behält (z.B. Nießbrauchrecht) oder ob es weitere Bedingungen für die Übernahme gibt.
Für eine detaillierte Auskunft liegen mir leider zu wenige Informationen vor. Außerdem bin ich kein Jurist, daher sind das nur Ideen und Anregungen, die nachgeprüft werden müssen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen trotzdem ein wenig helfen.
Hallo,
Gibt es eine „Vereinigungserklärung“, um aus geteiltem Wohneigentum (Doppelhaushälfte) wieder eine Einheit zu machen?