Wohneigentum zusammenführen

Hallo,

man kennt ja Wohneigentum regelmäßig von Eigentumswohnungen. Aber Wohneigentum gibt es auch in Form von Doppelhaushälften.

Grundlage von Wohneigentum ist ja die Teilungserklärung. Gibt es auch eigentlich so etwas wie eine „Vereinigungserklärung“ um aus dem geteilten Wohneigentum wieder eine Einheit zu machen? Ich finde dazu keine Rechtsgrundlage.

Danke im Voraus!

keine ahnung

Hallo

Dazu weiß ich leider auch nichts, aber ich vermute, dass es geht. Sorry!
Viel Erfolg annie

Hallo,

ob es eine „Vereinigungserklärung“ gibt, weiß ich nicht. Ich frage mich, ob man die braucht. Wenn man geteiltes Eigentum (zwei Eigentümer) zusammenführen will, kann man das jederzeit tun (Vertragsfreiheit). Man muss entscheiden, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden soll, und damit geht man zum Notar. Das kann per Kaufvertrag geschehen oder als Schenkung. Je nach Verwandtschaftsgrad sind Schenkungen bis zu unterschiedlichen Höhen steuerfrei. Es kommt auch darauf an, welche Rechte der jetzige Eigentümer behält (z.B. Nießbrauchrecht) oder ob es weitere Bedingungen für die Übernahme gibt.

Für eine detaillierte Auskunft liegen mir leider zu wenige Informationen vor. Außerdem bin ich kein Jurist, daher sind das nur Ideen und Anregungen, die nachgeprüft werden müssen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen trotzdem ein wenig helfen.

Hallo,
Gibt es eine „Vereinigungserklärung“, um aus geteiltem Wohneigentum (Doppelhaushälfte) wieder eine Einheit zu machen?

Hallo, so was gibt es natürlich.
Wenn in einer WEG jemand 2 Eigentumswohnugen zu einer einzigen verbinden will, so benötigt er den positiven Beschluss der anderen Eigentümer der WEG und kann dann die Veränderung vom Notar durchführen lassen. Kosten trägt der Verursacher.
Da immer auf die jeweilige Teilungserklärung Bezug genommen wird, dürfte es schwer sein was allgemeines zu finden.
Im übrigen werden auch nicht alle anderen Eigentümer zustimmen was aber für eine Veränderung der Teilungserklärung Voraussetzung ist.
Gruss Hermann 47