ich benötige ein paar Infos und vielleicht auch Tipps, wie der Ablauf nach der genehmigten Baufinazierung ist.
Ich war bereits bei der Bank und die prüft derzeit noch das Finanzierungsvorhaben. Mit dem Käufer habe ich einen Kaufpreis abgemacht, falls die Finanzierung klappen sollte, also unter Vorbehalt.
Wie sehen nun meine weiteren Schritte aus? Darüber habe ich im Internet nur vage Anhaltspunkte bekommen.
Fakt ist: Ich rufe natürlich den Verkäufer an und sage ihm, dass es mit der Finazierung klappt. Wer aber ist dann für den Kaufvertrag zuständig? Soll ich einen aufsetzen oder macht das immer der Verkäufer. Ist es Ratsam einen Anwalt einzuschalten, der den Kaufvertrag prüft? Falls ja, welche Branche ist das bei den Anwälten dann?
Sagen wir mal das hätten wir dann geklärt gibt es noch die Sache mit der Zahlung und dem Grundbucheintrag, dieser kann ja von 3 Monaten bis hin zu 1 Jahr dauern, bis er eingetragen ist, in dieser Zwischenzeit ist ja dann noch der Verkäufer der Besitzer, wann also kann ich ihm das Geld überweisen oder passiert das automatisch, wenn ich es über den Notar und dem Notaranderkonto mache? Was ich unbedingt vermeiden will ist, dass er das Geld bekommt und ich da wohne aber er noch der Besitzer ist und mich dann rausschmeißt und den Grundbucheintrag stoppt. Sorry, falls das absoluter Quatsch ist, aber in solchen juristischen Dingen bin ich ehrlich nichtswissend.
Fakt ist: Ich rufe natürlich den Verkäufer an und sage ihm,
dass es mit der Finazierung klappt.
RIchtig.
Wer aber ist dann für den
Kaufvertrag zuständig?
Es gibt Standardverträge.
Soll ich einen aufsetzen oder macht das
immer der Verkäufer.
Bei mir hat sich der Verkäufer drum gekümmert.
Ist es Ratsam einen Anwalt einzuschalten,
der den Kaufvertrag prüft? Falls ja, welche Branche ist das
bei den Anwälten dann?
Üblich ist es nicht, wenn ein Standardvertrag verwendet wird. Sollten aber Spezialklauseln in den Vertrag eingebunden werden, ist es ratsam einen Anwalt (Spezialgebiet Immobilien- oder Baurecht) einzuschalten.
Was das Geld betrifft:
Ihr müsst! einen Notar einschalten, der auch die Geldveraltung übernimmt.
Du zahlst das Geld auf ein von ihm verwaltetes Konto ein und er veranlasst die Änderung im Grundbuch. Dann erst kriegt der Verkäufer das Geld.
Aber Achtung, ein Notar ist kein Anwalt. Er kann (und darf) nicht beurteilen, ob bestimmte Klauseln eine Partei benachteiligen. Er kann höchsten darauf hinweisen, daß einige Vertagbestandteile unüblich sind und ev. eine Benachteiligung darstellen können, aber er muß es nicht.
vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Damit hast du mir so einige Sorgen genommen. Ein Passus muss unbedingt rein, dass er mir noch eine EBK dazugegeben hat, wenn man die mit angibt, dann wird die Grunderwebssteuer gesenkt, weil diese ja einen gewissen „Wert“ hat und die Steuer sich ja ausschließlich auf die Immobilie bezieht.
im Prinzip hat Gandalf alles gesagt, Notar ist Pflicht bei WOhneigentum/Grundstücken. Wie du ebenso schon bemerkt hast muss alles was nicht zum HAus gehört (z.B. EBK) für die Steuer herausgerechnet werden.
Womit ich nicht mit einverstanden bin ist das vom Notar verwaltete Konto, das war weder bei mir noch bei meinem Schwager nötig, es kostet nur Geld. Fakt ist, wenn der Vertrag unterschrieben ist hat der Käufer die Schulden an der BAcke und muss zahlen, der Verkäufer muss liefern.
Gruß
Slam
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Womit ich nicht mit einverstanden bin ist das vom Notar
verwaltete Konto, das war weder bei mir noch bei meinem
Schwager nötig, es kostet nur Geld.
es mag zwar etwas kosten, aber es war mir lieber so, weil sicherer.
Fakt ist, wenn der Vertrag
unterschrieben ist hat der Käufer die Schulden an der BAcke
und muss zahlen, der Verkäufer muss liefern.
Das Stimmt sicher, aber wenn der Verkäufer das Geld einsackt und nicht spurt, hat man ein Problem an der Backe, daß oft genug viel Streß bedeutet.
Dann lieber die Abwicklung über den Notar; und sooo teuer ist das auch nicht.