Wohnen auf Zeit

Hallo, ich sehe in meiner Stadt überall Werbung für „Wohnen auf Zeit“ in möblierten Wohnungen. Auch im Internet gibt es viele Firmen, die sich auf solche Angebote spezialisieren. Weiß jemand, wie das vertragsrechtlich geregelt wird? Soweit ich weiß, darf der Vermieter nur dann den Mietvertrag zeitlich begrenzen, wenn er im Vertrag entweder Eigenbedarf oder eine geplante Sanierung explizit als Grund nennt, doch bei regelmäßiger Vermietung auf Zeit, kann weder der eine noch der andere Grund geltend gemacht werden. Der eine Mieter muss ja ausziehen, damit ein neuer Mieter, dem die Wohnung bereits versprochen wurde, einziehen kann. Was ist also die rechtliche Basis für die zeitliche Begrenzung bei einer Vermietung auf Zeit?

Wie ist es denn in Ferienwohnungen oder Hotel/Pension geregelt ?

Entweder man bestellt die für feste Zeit oder man verlängert den Vertrag von Tag zu Tag.
Und so wird es bei „Wohnen auf Zeit“ auch sein.

Ob das in der Stadt rechtlich zulässig ist, wäre eine andere Sache. Oft ist das nämlich untersagt Mietwohnungen an ständig wechselnde Nutzer zu vergeben.

MfG
duck313

Wie wäre es denn mit einem Blick ins Gesetz?
http://dejure.org/gesetze/BGB/549.html
Wenn man Absatz 2 Punkt 1 mal genauer anschaut, und weiß, dass es um den §575 BGB geht, muss man keine wilden Vermutungen anstellen und erzählt weniger Unsinn.

a_kennts anonym