Eine Person wohnt im Ausland (nicht EU) und in Deutschland liegt ein Ermittlungsverfahren oder ein Haftbefehl vor.
Diese Person möchte jetzt zu Besuch nach Spanien reisen. Kann der Person jetzt rechtlich in Spanien etwas passieren oder kann sogar der eventuelle Haftbefehl in Spanien vollstreckt werden ?
Hallo,
kann sogar der eventuelle Haftbefehl in Spanien vollstreckt
werden ?
Ja! Schengen macht auch sowas möglich.
Gruss
Iru
Servus!
Ein klares Ja.
Und das trifft nicht nur auf Schengenländer zu, sondern - je nach Art des Haftbefehls, kann ja auch ein internationaler sein - auf jedes Land, mit dem Deutschland ein Rechtshilfeabkommen hat.
Gruß Manu