Hi,
Zwischen Deutschland und Österreich existiert ein Abkommen zur
Doppelbesteuerung:
stimmt
Dort heißt es (mehr oder weniger deutlich) in Artikel 6(1):
Einkünfte aus unbewegtem Vermögen in D. (z.B. Vermietung,
Artikel 6(3)), die eine in Ö. ansässige Person hat, „dürfen“
in D. versteuert werden.
richtiger Artikel
Mir ist nur noch nicht klar, wie diese dann versteuert werden
- d.h. nach welchem Steuersatz.
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden wie immer berechnet, also Einnahmen abzüglich Werbungskosten. Instandhaltungsaufwendungen gehören auch dazu.
Diese Einkünfte unterliegen der beschränkten Einkommensteuerpflicht § 1 Abs. 4 EStG
siehe Thread unter
/t/steuern-auf-renteneinkuenfte-2008/5101069/11
Es wurde zwar für einen Rentner gefragt, das gilt auch für Arbeitnehmer, die im Ausland ihren Wohnsitz haben.
Im Wegzugsjahr wird eine Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht durchgeführt (§ 2 Abs. 7 EStG). Darin werden die beschränkt steuerpflichtigen Vermietungseinkünfte mit einbezogen. Ab dem nächsten Jahr gilt nur die beschränkte Steuerpflicht.
Und wenn sie in D versteuert
werden „dürfen“, dann ist es ja anscheinend auch möglich, sie
in Ö. zu versteuern.
nee, da besteht kein Wahlrecht für den Bürger. Das Wahlrecht besteht nur für den Gesetzgeber!!! Der hat die Wahl, ob er besteuert oder nicht (siehe alte Regelung für Renten).
Was ist denn dann günstiger?
das ist nicht relevant, da kein Wahlrecht besteht
Und die Frage mit dem Absetzten der Investitionen von der
Steuern in D… da weiß ich noch nicht weiter…
einfach Werbungskosten wie bisher…oder Herstellungskosten, wenn etwas Neues geschaffen wird
Wie das in Österreich besteuert wird, kann ich nicht sagen, da ich mich nur mit deutschem Steuerrecht beschäftige.
http://www.forum-steuern.de/linklist.htm#%C3%96sterr…
/t/linktipp-oesterreichisches-steuerrecht/3481584
Schöne Grüße
C.