Hallo merhaba,
Du hast die Frage sehr abstrakt gehalten, ich versuche es anhand eines Beispiels zu konkretisieren.
Ausziehen bedeutet, dass die Wohnung nicht mehr zum wohnen benutzt wird.
Bsp.
Mensch lebt und arbeitet im Ausland, ist aber noch bei seinen Eltern zuhause gemeldet. Melderechtlich ist das von Fall zu Fall unterschiedlich. Für einen Deutschen bedeutet dies, dass die Gemeinde im Inland für seine dinge, wie Pass/Ausweis beantragen, Führerschein, Führungszeugnis, wählen gehen zuständig ist. Aber, wenn ich im Ausland lebe und arbeite ist dass ja umständlich, für diese Dinge immer nach Deutschland zu reisen. Deswegen gibt es ja Botschaften und Konsulate. Die werden für dich zuständig, sobald du dich ins Ausland abgemeldet hast.
Wenn du regelmäßig zwischen der ausländischen und der deutschen Wohung pendelst, ist das absolut korrekt.
Allerdings ist es in vielen Fällen so, dass du ja eher zu Besuch nach Deutschland kommst und weniger als 2 Monate dich in der Wohnung aufhälst. In diesem Fall müsstest du dich abmelden.
Also wenn du regelmäßig die Wohnung in Deutschland bewohnst bleibt die Wohnung gemeldet, allerdings ist dann bei Behördengängen erst mal die örtliche Gemeinde zuständig.
Gruß
Eckhardt