Wohnen im Haus der Mutter

Hallo zusammen,

Wir (Ich,mein Freund und meine 3 Kinder) wohnen in dem Mehrfamilienhaus meiner Mutter,
es gibt 3 Wohnungen:

EG - kleine Wohnung in der mein Bruder mietfrei wohnte, er ist vor 3 Jahren ausgezogen,seit 2 Jahren habe ich
ein kleines Studio eingerichtet und zahle nur die Nebenkosten, soweit ich weiß, gibt es die Wohnung offiziell (Finanzamt) nicht.

1.OG - bewohnt meine Mutter mit Ihrem Freund seit ca. 20 Jahren, vor 5 Jahren wurde Ihr das Haus von meinem Opa überschrieben, davor wohnten Sie mietfrei.

2.OG - bewohnen Wir seit ca 4 Jahren ,das Stockwerk war nicht ausgebaut, ich hatte damals ein gutes Verhältniss zu meiner Mutter und so bat Sie mir an bei Ihr einzuziehen und das 2.OG auszubauen, es war so abgemacht das sie mir die Wohnung dann überschreibt,
ca 100.000 € wurden von Ihr aufgenommen,darunter waren auch ein paar Möbel sowie eine Einbauküche,
ich zahle ungefähr 700€ im Monat, die den Kredit bedienen sollen,
wir haben dann das meiste in Eigenleistung gemacht, ich habe mehrere Monate mit der Planung, Spachtelarbeiten, Malerarbeiten … verbracht,
für Architekten , Statiker und einen Teil der Einbaugeräte habe ich über 3.000€ ausgegeben,
vor ca 2 Jahren wurde Ich schwanger und es änderte sich einiges, ich möchte nicht alles aufzählen…
Sie haben uns z.b. unsere Mülltonne abholen lassen, die Kinder dürfen keine Geräusche machen sonnst wurde gleich mit dem Besen hoch geschlagen , der Dreck auf der Treppe wird auf den Kinderwagen gefegt,wir haben nicht einmal einen eigenen Briefkasten und mussten ein Postfach einrichten, da nicht immer alles bei uns oben abgelegt wurde oder verschwunden ist, auch Päckchen haben Sie bewusst erst am nächsten Tag bei uns vor die Türe gelegt ,komunikation gibt es nur noch über Zettel …
und vieles mehr,
Sie hat mir die Wohnung nicht überschrieben, und möchte von mir Sondertilgungen haben ?
das ist doch ein Wiederspruch in sich,durch den Ausbau ist ja der Wert Ihrer Immobilie,
immens gestiegen ,sollte Ihr etwas passieren bekommt alles Ihr Mann,
einen Mietvertrag oder ähnliches, indem Vereinbahrungen festgehalten wurden gibt es nicht,
Wir durften das Internet über W-Lan mitbenutzen, seit 4 Monaten will Sie 20€ (werde Ich nicht bezaheln) haben und in 4 Wochen stellen Sie Tel und Internet für uns komplett ab,
für die Räume im EG möchte Sie jetzt 200 € Miete (zahle Ich nicht , mein Bruder musste auch nichts zahlen), mein Opa hat da noch Wohnrecht und der sagte mir,
dass Ich da umsonst drin bleiben kann ,
schließlich hat Sie das Haus überschrieben bekommen und musste auch nie etwas bezahlen.
Wir bauen jetzt selbst und werden gegen Ende des Jahres ausziehen,
Sie stellt jetzt Forderungen , wegen Küche und Teile der Möbel,
Ich könnte auch Forderungen stellen für die erbracheten Zahlungen der Architekten und Statiker Rechnungen auch die vielen Arbeitsstunden habe Ich umsonst geleistet,
da Sie mir die Wohnung nicht überschrieben hat und auch Vertraglich nichts festgehalten ist werde Ich nichts bezahlen,
Sie vermietet ja danach weiter und die Küche gehört Ihr,
kann mir da jemand weiterhelfen ?
auch wegen Umzug, wie und welche Fristen muss Ich beim kündigen einhalten,
gibt es wegen Tel, Internet so etwas wie ein Gewohnheitrecht ?

Danke

Gruß
Tanja

Leider geht aus Deiner Lebens(Leidens)geschichte überhaupt nicht hervor, welchen Status Du eigentlich hast.
Bist Du Mieterin ? Selbst wenn es keinen Mietvertrag gibt, kann das der Fall sein.
Dann beträgt die Kündigungsfrist wie immer 3 Monate.

Nur, ich sehe nicht das Ihr Mieter seid !

Es gab offenbar eine Vereinbarung, Ihr baut das DG aus, Mutter gibt dazu das Geld und wenn alles fertig ist überschreibt sie euch das.
Und Ihr solltest den Kredit über ca.12 Jahre abzahlen.

Wobei, wenn viel Eigenleistung gemacht wurde, wofür dann die hohe Summe von 100.000 €. Nur Materialkosten und einige Fachhandwerker, wie Heizung,Sanitär, Elektro ?

Wenn der Mutter das Haus (das ganze Haus) gehört, dann bestimmt sie allein, ob Du das EG nutzen darfst, ebenso ob dafür nun Miete fällig wird.
Ob Bruder nichts gezahlt ist egal.
Und wieso sollte Opa an der EG-Wohnung noch Ansprüche haben, wenn er Haus überschrieben hat.
Etwa ein Wohnrecht ?

Warum hat man sich nicht selbst Telefon und Internet legen lassen ?
Ja, dann kostet es auch was !

Mülltonnen, Briefkasten ? Als Mieter hätte man Anspruch darauf, kann auch Miete mindern, wenn da was nicht klappt.

Da kommt man wieder zum Status, ob Ihr überhaupt Mieter seid.

Seht zu dass Ihr da rauskommt.

MfG
duck313

Hallo,

ihr habt weniger ein rechtliches, sondern ein emotionales familiäres Problem. Da die allermeisten Sachverhalte vermutlich nicht belegbar sind, und die finanziellen Differenzen jetzt vermutlich klein sind in Relation zum Kuchen (z.B. Erbe) sollte für Euch die mittelfristige Normalisierung Eures Umgangs im Vordergrund stehen. Vermutlich bist Du in der Lage, in die Perspektive Deiner Mutter zu wechseln, zu erkennen, was zu diesem schlechten Verhältnis geführt hat, auch wenn „du das vermutlich nicht verstehen kannst“.

Und ja, wie Duck schon sagt, seht zu, dass ihr da raus kommt. Das ist Krieg! Einer den keine Seiten gewinnen kann.

Wenn das nicht ausdrücklich im Wohnrechtsvertrag geregelt ist, dass der Opa die Wohnung weiter überlassen oder vermieten darf, dann darf der Opa dies Zusage garnicht geben!
Anders würde es aussehen wenn der Opa Nießbrauchrecht hat. Also klärt das ab!


Der Lebensgefährte der Mutter erbt nicht alles. Selbst wenn sie die Tochter enterbt, ist diese immer noch plichtteilberechtigt. ramses90

Man könnte das rechtlich alles klären lassen. Ein Mietvertrag ist nicht an das Vorliegen eines Papiers gebunden, der mit diesem Begriff überschrieben ist.
Aber das wäre alles langwierig und kostet nur Nerven und vor allem Geld, wovon am Ende nur die Anwälte etwas haben und wird erst geklärt sein, wenn ihr längst raus seid. Einfach Augen zu und durch. Bis zum Um-/Auszug zum Schein auf irgendwelche Forderungen eingehen/vertrösten/klein beigeben und den Rest als Pech gehabt abhaken.
Wenn sie dann noch etwas will, wird sie es nachweisen müssen. Dann kommen auch die 700€ im Monat auf den Tisch. Wenn es nicht Dein Kredit war, wofür waren dann die 700€ im Monat? Das wird dann Miete gewesen sein. Das Gleiche für die Ausgaben für Architekt/Statiker. Wenn es dazu kein Stück Papier gibt, dann gilt das, was im Gesetz steht. Dann erfährt vielleicht auch das Finanzamt von den Mieteinnahmen. Sollte man nicht jetzt schon einstreuen, sondern wenn man raus ist.

Grüße

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Hallo ElBuffo,

die 700 € sollen den Kredit bedienen, da die Wohnung aber nicht überschrieben wurde,
ist es wohl wie eine monatliche Miete.

Gruß

Hallo Duck,

die Summe ist so hoch,
weil das komplette Dach erneuert wurde, 3 große Gauben sind auch noch eingebaut worden,
wir werden die 700 € bis zum Schluss bezahlen,
aber wenn Sie am Ende noch Forderungen hat,
wie z.B Küche … dann werden wir nichts bezahlen.

Gruß

Hallo Ramses,

ja der Opa hat ein lebenslanges Wohnrecht.

Gruß

Hallo qwe,

das würden wir gerne, aber es gibt keine Möglichkeit sich anzunähern.

Gruß

Tanja

Wenn er nur Wohnrecht hat, dann darf er den Nutzen daraus (vermieten oder unentgeldliche Überlassung an Dritte) nicht ausüben!
Bei Nießbrauch darf er das: https://de.wikipedia.org/wiki/Nießbrauch
Beides steht im Grundbuch welche Form vorhanden ist. ramses90