Wohnen im Laden

Guten Tag,

ist es rechtlich zulässig, in einem Ladengeschäft sowohl ein Büro einzurichten als auch in den Hinterräumen des Ladengeschäftes zu wohnen?

Guten Tag,

dto,

ist es rechtlich zulässig, in einem Ladengeschäft sowohl ein
Büro einzurichten als auch in den Hinterräumen des
Ladengeschäftes zu wohnen?

Wenn der Vermieter/Eigentümer nichts dagegen hat, ist mir eine gesetzliche Regelung diesbezüglich nicht geläufig. Man sollte statt „wohnen“ lieber von „Übernachtung“ reden, da könnte auch der strengste Gesezeshüter wenig ausrichten, denn welcher Geschäftsmann hat nicht mindestens schon einmal im Büro/Geschäft übernachtet?

lG

Hallo,

Wenn der Vermieter/Eigentümer nichts dagegen hat, ist mir eine
gesetzliche Regelung diesbezüglich nicht geläufig.

würden durch Umnutzung als Wohnraum nicht automatisch andere gesetzliche Regelungen gelten als für die Vermietung als Gewerbefläche? Und benötigt man für die Umnutzung nicht einen Bauantrag? Und gelten nicht auch besondere Ansprüche wie z.B. sanitäre Einrichtungen etc. für eine Wohnung, im Unterschied zu einem Laden?
Aber: ianal.
Gruß
loderunner

Hallo,

es kommt darauf an, wie diese Räume deklariert sind…Gewerberäume/Wohnräume oder evtl. auch für gemischte Nutzung zugelassen.
Denn das hat mehrere rechtliche Hintergründe (Mietrecht, Steuerrecht, Baurecht).
Der Vermieter kann auch nicht von sich aus einfach so zustimmen, wenn die Räume nicht entsprechend ihrer Nutzung eingetragen sind.
Bei gewerblichen Mietverträgen gelten zB auch andere Fristen, als im normalen Mietrecht und für Wohnraum gelten mitunter andere Vorschriften.

Siehe ZB:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsraummiete
http://de.wikipedia.org/wiki/Nutzung_%28Geb%C3%A4ude%29

Möglichkeit „Gemischte Nutzung“:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beko_g…
http://www.lp-rechtsanwaelte.de/betriebskosten_bei_g…

Gruß

M.