ich wohne seit Oktober in einem Studentenwohnheim, die Wohnung ist eigentich zur Vermietung an drei Leute in einer Wohngemeinschaft gedacht. Jetzt ist es aber so, daß wir nur zur zweit darin wohnen und mein Mitbewohner ebenfalls demnächst seine Koffer packt, so daß ich dann alein in der Wohnung lebe.
Soweit ist das ja kein Problem, nur jetzt kam der Vermieter auf ich zu und meinte, daß es einen Interessenten gibt, der die GANZE WOHNUNG mieten wollte. (Ich bezahle ja schließlich nur Miete für mein Zimmer)
Klar, daß ich dafür ausziehen muss!! Ich will natürlich nicht, denn mein Mietvertragen läuft noch bis Ende September. Und jetzt hat mir mein Vermieter „angedroht“ den Internetzugang für meine Wohnung zu sperren. Allerdings NUR für meine Wohnung, im übrigen Haus bleibt der Zugang weiterhin bestehen (ist ne Standleitung)
Meine Frage jetzt: Ist sowas rechtens? Denn der übt ja wohl ganz offensichtlich Druck aus, um mich rauszukriegen! Kann man da rechtlich irgendwas machen? Oder ich bin ich dem Willkür meines Vermieters ausgesetzt? (die Standleitung ist im Mietvertrag nicht extra erwähnt)
Ich wohne seit Oktober in einem Studentenwohnheim, die Wohnung ist eigentich zur Vermietung an drei Leute in einer Wohngemeinschaft gedacht. Jetzt ist es aber so, daß wir nur zur zweit darin wohnen und mein Mitbewohner ebenfalls demnächst seine Koffer packt, so daß ich dann alein in der Wohnung lebe.
Soweit ist das ja kein Problem, nur jetzt kam der Vermieter auf ich zu und meinte, daß es einen Interessenten gibt, der die GANZE WOHNUNG mieten wollte. (Ich bezahle ja schließlich nur Miete für mein Zimmer) Klar, daß ich dafür ausziehen muss!! Ich will natürlich nicht, denn mein Mietvertragen läuft noch bis Ende September. Und jetzt hat mir mein Vermieter „angedroht“ den Internetzugang für meine Wohnung zu sperren. Allerdings NUR für meine Wohnung, im übrigen Haus bleibt der Zugang weiterhin bestehen (ist ne Standleitung)
Meine Frage jetzt: Ist sowas rechtens? Denn der übt ja wohl ganz offensichtlich Druck aus, um mich rauszukriegen! Kann man da rechtlich irgendwas machen? Oder ich bin ich dem Willkür meines Vermieters ausgesetzt? (die Standleitung ist im Mietvertrag nicht extra erwähnt) OLIVER
Für Studentenwohnungen gilt das ganz normale Mietrecht des BGB und hier der § 564 I BGB: Ein befristetes Mietverhältnis endet (nur) durch Fristablauf. Eine „Kündigung“ eines befristeten Mietverhältnisses ist nicht möglich.
Was der Vermieter da androht, ist vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und verpflichtet ihn zum Schadenersatz, § 826 BGB.
Also: Nicht ausziehen. Wird die Internetleitung gekappt, dann anderweitig Internetzugang verschaffen und mit den Kosten dafür gegen die Mietforderung aufrechnen.