Zunächst die Geschichte:
Wie wäre das rein theoretisch, wenn ein Geschäftsmann in Australien am Great Barrier Reef leben würde, natürlich mit festem Wohnsitz und keinem Wohnsitz in Deutschland, aber er würde von dort aus eine Internetseite betreiben, wo Kunden in Deutschland Werbung schalten könnten.
Dafür müsste der Kunden natürlich bezahlen, z.B. auf ein Bankkonto in Deutschland. Und natürlich möchte der Kunde dafür eine Rechnung um die Kosten für die Werbung absetzten zu können.
Nun die Fragen:
Wo muß der Geschäftsmann die Einkommensteuer abführen ?
In Australien ?
Muß die Rechnung die Australische Mehrwertsteuer enthalten
oder die Deutsche ?
Hat der Geschäftmann überhaupt irgendetwas mit dem Deutschen
Finanzamt zu tun ?
Wie wäre das rein theoretisch, wenn ein Geschäftsmann in
Australien am Great Barrier Reef leben würde, natürlich mit
festem Wohnsitz und keinem Wohnsitz in Deutschland, aber er
würde von dort aus eine Internetseite betreiben, wo Kunden in
Deutschland Werbung schalten könnten.
unbeschränkte Steuerpflicht in Australien,
Einkünfte aus dem Betrieb in Australien,
Internetseite bzw. Herkunft der Kunden begründet keinen Steueranspruch bzw. Betriebsstätte in Deutschland
Dafür müsste der Kunden natürlich bezahlen, z.B. auf ein
Bankkonto in Deutschland.
Zinsen fallen nircht unter die beschränkte Steuerpflicht
Und natürlich möchte der Kunde dafür
eine Rechnung um die Kosten für die Werbung absetzten zu
können.
jo
Nun die Fragen:
Wo muß der Geschäftsmann die Einkommensteuer abführen ?
In Australien ?
ja
Muß die Rechnung die Australische Mehrwertsteuer enthalten
oder die Deutsche ?
Umsatzsteuer ist nicht mein Hobby. Was meint die australische Steuerverwaltung?
Hat der Geschäftmann überhaupt irgendetwas mit dem
Deutschen
Finanzamt zu tun ?